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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1928-01-01 · XIX. (1928) · page 298

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XIX. (1928)
Date
1928-01-01
Page
– (sequence 298)
Language
German
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den Splitter zwischen deinen Zähnen, so erwidert er: Nimm erst den Balken aus deinem Auge.“ — Auch die Lehrer treffen sich im Gotteshaus und beschäftigen sich mit profanen Dingen und zeigen sich die Briefe, die sie von ihren Frauen, Verwandten und Freunden aus der Heimat erhalten .... Die Gemeinden, die, obwohl sie es besser machen könnten, trotzdem Lehrer und Vorbeter ohne Frauen aushalten (d. h. dass die Frau in einem anderen Land wohnt), erfüllen ihre Pflicht nicht und werden vom himmlischen Richter einst dafür zur Verantwortung gezogen werden.... Auch ist es unmöglich, dass dieser Unterricht Erfolg hat, da die Lehrer keinen freien Kopf haben infolge ihrer Sehnsucht nach Weib und Kind, die sie in fernen Ländern zurückgelassen haben. Sie zählen die Tage bis zu ihrer Heimkehr und ״sprechen am Morgen, ach wäre es schon Abend, und am Abend, ach wäre es wieder Tag (V. Buch Mos. 28, 67). Noch anderes Unheil entsteht durch diese Zustände, wie man es oft bemerken kann. Manche Lehrer lassen ihre Frauen im Stich und schicken ihnen einen Scheidebrief oder heiraten in der Fremde gar eine zweite Frau. Jedes Jahr überbringen die Frühjahrs- und Herbstreisenden (d. h. die Messebesucher) flehentliche Bitten der zurückgelassenen Frauen an ihre Gatten, doch endlich heimzukommen.... Deshalb ergeht meine Bitte an alle Gemeinden: Mietet nur solche Lehrer, die ihre Frauen dabei haben, denn dann werden sie mit der grössten Sorgfalt mit Euren Kindern lernen, sie beaufsichtigen und sie erziehen, da sie sonst fürchten müssen, ihre Stelle zu verlieren, ein Risiko, das sie nicht auf sich laden werden, wenn die Familie bei ihnen ist. Zu Seite 154 Zu den תקנות betr. Schulwesen ist noch nachzutragen: 1689 Metz (Cahen, Enseignement obligatoire .... S. 3031ן) Kaufmann, Extraits de l’ancien livre de la communaute de Metz).2) 1690 Hessen (Munk) Die Constituten der hessischen Judenschaft i. J. 1690.3) l) Revue des 6tudes juives 11. *) Dass., XIX. 8) Hildesheimer Jubelschrift.

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