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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1928-01-01 · XIX. (1928) · page 279

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XIX. (1928)
Date
1928-01-01
Page
– (sequence 279)
Language
German
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243 pflichtet sich der Schüler, seinem Lehrer die Summe von 100 Talern für den zu empfangenden Unterricht zu zahlen, und verspricht gleichzeitig, den jungen Sohn seines Lehrers später ebenfalls für dieselbe Summe in die Wissenschaft einzuführen, wenn dieser sich dem medizinischen Studium einst widmen werde. Da die Ärzte es meist vorzogen, sich ihre Vorbildung bei Standesgenossen zu erwerben, auch lateinisch, allenfalls noch griechisch, nicht aber neuere Sprachen können mussten, Kaidnower aber in den schon mehrfach erwähnten Worten in erster Linie von französisch spricht, so gehen wir wohl nicht fehl mit der Annähme, dass weite Kreise in der Judengasse, nicht nur die Ärzte, ihre Kinder in diesen Fächern unterrichten Hessen. Diese Mitteilung Kaidnowers findet ihre Ergänzung und Bestätigung aus anderen unparteiischen Quellen. In dem bereits mehrfach genannten Einwohnerverzeichnis des Jahres 1709 *) werden neben 6 ״Melamdim“ noch 18 ״Praeeeptores“ auf gezählt, in denen ich Hauslehrer für profane Fächer zu erkennen glaube. Auch in Königsberg, das später neben Berlin den Hauptsitz der jüdischen Aufklärung bildete, Hess man seine Kinder in Sprachen und Realien unterrichten (Jolowicz, Geschichte der Juden in Königsberg i. Pr. S. 36). Auch in einer der Schulen der Portugiesischen Gemeinde in Hamburg wurde 1732 ״Fransch“, d. h. französisch, unterrichtet (Grunwald, Portugiesengräber, S. 21). Auch die Schwester der Glückei von Hameln beherrschte die französische Sprache. In städtischen Akten1 2) wird 1753 gelegentlich ein ״Jude, der als Sprachmeister Kinder informieret4״, erwähnt. Außer bei solchen jüdischen Privatlehrern genossen jüdische Kinder auch den Unterrieht von Winkelschullehrern. Mit diesen führte der Senat einen langwierigen, ziemlich ergebnislosen Kampf, der beste Beweis dafür, dass sie starken Zulauf hatten und Kinder dem städtischen Gymnasium entzogen. 1690 verbot ein Senatsbeschluss alle Winkelschulen, am 9. 5. 1726 musste er erneuert werden — wahrscheinlieh mit ebensowenig Erfolg. Im Kampf gegen den französischen Zeichenlehrer und Schulhalter Roland (1754 bis 1762) schreibt der Rektor Albrecht des Gymnasiums: »Man wisse von Rolands Pen- 1) Act. Sabdel. Comm. Caes., Tom. II, 98 Beilage 29; vergl. Anlage 2. 2) Stadtarchiv, Ugb E. 46,37. 16*

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