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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1928-01-01 · XIX. (1928) · page 278

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XIX. (1928)
Date
1928-01-01
Page
– (sequence 278)
Language
German
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242 zu lassen. ״Auch darüber sollte sich die Schulinspektion äussern, wie viel man für eine solche Privatstunde zum honorario den ohnehin in Besoldung stehenden Schullehrern obrigkeitlich verordnen könnte, um die Billigkeit sowohl gegen Lehrer als gegen Lernende za beobachten/‘ Dieser Ausweg wurde freilich von der Schulinspektion nicht gutgeheissen, da die Oberlehrer den Juden abgeneigt und auch ohnehin den ganzen Tag beschäftigt seien; diese wurden vielmehr an den Konrektor Pauli verwiesen, der Vorurteilsloser hierin war und ihnen anheimgestellt, sich persönlich mit ihm zu einigen. Das Gutachten der Lehrer über diese Angelegenheit ist nicht mehr erhalten (Sommerlad, Geschichte des öffentlichen Schulwesens zu Oflfenbach a. M. S. 53). Die Fälle, dass jüdische Ärzte, bevor sie zur Universität gingen, bereits eine regelmässige Schulbildung besassen, waren jedoch d}e Minderzahl. Häufig suchte man andere Mittel und Wege, um das nötige Wissen zu erlangen. Die Bemerkung ß. Hirsch Kaidnowers, dass ״man sich neuerdings bemüht, die Kleinen französisch und andere Sprachen sprechen zu lehren“,נ) wird sich, in dieser Allgemeinheit ausgesprochen, wohl auf einen grösseren Kreis beziehen als nur auf die späteren Ärzte. Diese hatten es meist leicht, sich ihre Keuntnisse zu erwerben, da wir auch in Frankfurt die interessante Erscheinung haben, dass sich die Heilkunde in einzelnen Familien stets weiter erbte. Wir finden 4 Glieder der Familie Hein, 5 der Familie Buchsbaum, 5 der Familie Bing und 4 der weitverzweigten Ärztefamilie Wallich,1 2) die hier diesen Beruf ausübten. Da war es das nächstliegende, dass der Vater den Sohn für das Universitätsstudium vorbereitete; die in den Medizinalakten mehrmals vorkommende Bemerkung, dass dem eigentlichen Studium eine Ausbildung bei einem anderen Arzt oder gar bei einem Apotheker vorangegangen sei, bezieht sich wohl auf diesen vorbereitenden Unterricht. Ein hierauf bezüglieber Vertrag zweier Frankfurter Ärzte wird bei ״Horovitz, Jüdische Ärzte in Frankfurt a. M.“ S. 31, Anm. 1 erwähnt. Darnach ver- 1j Kaidnower, Kab Hajaschar Kap. 82; Güdemann, Quellenschriften S. 180. 2) Näheres über diese Familie, die vom 14. bis zum 20. Jahrhundert Mitglieder für die Aerztezunft gestellt hat, siehe bei ״Schultze, Geschichte der Familie Wallich“ MGWJ 1905.

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