Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XIX. (1928)
- Date
- 1928-01-01
- Page
- – (sequence 274)
- Language
- German
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238 teutsch kritzeln können,1) so vermögen sie doch kein teutsches Concept zu machen noch einen teutschen Brief zu schreiben.“ Aus den weiteren Verhandlungen ist aber doch zu ersehen, dass immerhin einige der deutschen Sprache und Schrift vollständig mächtig waren. Die Syndici sahen ein, dass ihr Befehl zur Zeit undurchführbar sei, und zogen ihn deshalb zurück, sprachen dabei jedoch die Hoffnung aus, dass ״bey dieser Occasion, Jhnen Juden auferlegt würde, dass ihre Kinder zu dem Teutsch-Lesen und schreiben anhalten Hessen, damit sie hernacht alle Jhre Bücher, Brief und Handlung in rechter Teutscher Sprach, ohne Hebräische Buchstaben führen und halten köndten,“ ja, damit sie sogar ihre innerjüdischen Angelegenheiten wie Ehepakten, Hypothekenbriefe etc. deutsch abfassen könnten, — ein Wunsch, der noch lange nicht in Erfüllung gehen sollte. Neben dieser nicht sehr beweiskräftigen Nachricht sind jedoch einzelne Tatsachen überliefert, die, wenigstens bei einzelnen Personen, eine gewisse Profanbildung beweisen. E. Josef Hahn befasste sieh mit der Berechnung des bürgerlichen Kalenders, sowohl des julianischen als auch des gregorianischen, und Hess sich dabei von einem Mainzer Gelehrten manches anhanden eines lateinischen Buches erklären (s.Jahrb.XVIII S. 170). 2) Der Klausrabbiner Samuel Schotten besass lateinische3) und auch grosse astronomische Kenntnisse.4) Gegen Ende des 17. Jahrhunderts Hess man häufig seine Kinder die französische und auch andere Sprachen erlernen.5) ג) Wenn man die deutschen Unterschriften der Juden sieht, hat man tatsächlich häufig den Eindruck, dass ihnen diese Schrift sehr schwer fiel. 2) Josif Omitz, Seite 145—146 5 ob H. selbst lateinisch verstand, ist nicht ersichtlich. 8) Kaufmann, R. Jair Chajim Bacharaeh, S. 81, Anm. 2. 4) Schotten, Koss Jeschuoth, Einleitung; vergl. auch die Approbation zu dem Rechenbuch ״Naftali Ajalah Schluehah“, wo er הבקיא בשבע חכמות״ במחוגית אלקיות טבעיות נימוסיות מדיניות erfahren in den 7 Wissenschaften, der Geometrie, Philosophie, Naturwissenschaft, Jurisprudenz und Politik“ genannt wird. s) Kaidnower, Kab Hajaschar, Kap. 82; Güdemann, Quellenschriften, S. 180. Dies hat natürlich nichts mit dem sofort zu erwähnenden Besuch des Gymnasiums zu tun, in dem nur lateinisch unterrichtet wurde. Güdemanns Behauptung, diese Stelle beziehe sich auf den Besuch von Gymnasien, ist