Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XIX. (1928)
- Date
- 1928-01-01
- Page
- – (sequence 215)
- Language
- German
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179 sie später von diesem Kaufgeschäfte nicht zurücktreten und die Auflösung desselben nicht proponieren sollen. Daher wäre es stets vorteilhaft, — so lautet die Meinung des R. Schimon b. Gamliel —, dass man in den Kaufkontrakt die Teilzahlung der Kaufsumme auf notiere, wodurch es beiden Kontrahenten rechtlich verboten ist, die Auflösung des Kaufes zu verlangen. Die Formel, welche in die Urkunde Aufnahme finden möge, lautet1): אני פלוני בן פלוני מכרתי שדה פלונית לפלוני באלף זוז ונתן לי מהם מאתים והריני נושה בו שמונה מאות זוז m ״Ich N., Sohn des N., habe dieses Feld dem N. für tausend Sus verkauft; er übergab mir von [der Kaufsumme] zweihundert Sus und somit habe ich von ihm achthundert Sus zu fordern*. Diese Klausel hat also die erwähnte Wirkung, weil der Restbetrag, den der Käufer schuldet, infolge der in die Urkunde verzeichneten Worte nicht als einen Teil des Kaufpreises, sondern als eine Schuld, die der Verkäufer gleich einem Gläubiger zu fördern hat, gilt2). Der Zeitpunkt der Übergabe des Kaufpreises ist in rechtlicher Beziehung oft sehr wichtig, die Feststellung derselben ist besonders bei solchem Kaufgeschäfte bedeutend, bei welchem der Käufer nicht durch die Übergabe des Geldes, sondern durch einen anderen Akt, z. B. durch die Übergabe eines Kaufscheines, das Besitzrecht des Kaufobjektes erwirbt. Wenn nämlich beispielsweise die Aus- Zahlung der Kaufsumme an einem späteren Termine als die Übertragung des Besitzrechtes eines Grundstückes erfolgt, so konnte eventuell der Verkäufer in dieser Zwischenzeit, bis er den Kaufpreis erhält, — da der Kauf gewöhnlich erst nach dieser Handlung allgemein bekannt wird —, seinen Gläubiger mit dem verkauften Gute täuschen. Daher hat R. Hamnuna eingeführt, dass in die Kaufurkunde neben dem Datum der Anfertigung des Dokumentes resp. Besitznahme des Kauf gegenständes auch der Zeitpunkt der Übergabe des Kaufpreises verzeichnet sein soll; in einer dahinlautenden Formel soll stehen: אף על פי שכתבנו כתב באחד בניסן בן נגמר שיתן הכסף בעשרה בניסן ״Obzwar wir dieses Schriftstück [= diesen Kaufkontrakt] am ersten Nissan geschrieben haben, [die Kontrahenten] haben jedoch J) B. m. 77 b. 2) Vgl. Rasehi z. St. und ausführlicher in שימה מקובצת z• St• 12*