Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XIX. (1928)
- Date
- 1928-01-01
- Page
- – (sequence 206)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/3486266-3486303--7445-3493822- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
m Aufnahme dieser Worte kund getan bat, dass er sich bemühen wird, die in der Klausel ausgedrückte Hoffnung zu erfüllen, was aus der Tatsache zu erkennen ist, dass er den Kontrakt mit rückwirkender Kraft versah, welche Formel er in die Urkunde aufzunehmen gewiss nicht erlaubt hätte, wenn er nicht auch wirklich die Absicht gehabt hat, den Kauf zu perfectionieren1). Zur näheren Erklärung des Begriffes אסמכתא, nämlich in weicher Art und in welchem Falle ein Hoffnungsvertrag entstehen könnte, werden im Talmud folgende Abmachungen der Parteien, die auf dieser Weise einen Kaufvertrag anfertigen, angeführt. a) Gewöhnlich entsteht eine אסמכתא in dem Falle, wenn die Kontrahenten Übereinkommen, dass in den Kaufschein eine Bedingung Aufnahme finden soll, welche folgendermassen formuliert werde: ״Wenn du [= der Käufer2)] dieses und dieses ausführen oder ausrichten wirst, dann soll dieses Feld deinen Besitz bilden, solltest du aber dieses nicht ausführen, so erwirbst du auch dieses Feld nicht“. Hierdurch hat der Verkäufer den Übergang des zu kaufen beabsichtigten Grundstückes in das Eigentum des Käufers von der Erfüllung seiner Hoffnung, welche nach seiner Mutmaßung nicht eintreten kann oder zu seinem besonderen Glücke sich gestaltet. abhängig gemacht und daher kann dieser Kauf selbst in dem Falle, dass die Ausführung der erwähnten Handlung dem Käufer zufällig gelingen sollte, keine Gültigkeit erlangen3). b) Des ferneren kommt ein Hoffnungsvertrag durch einen solchen Kauf zustande, welcher sich aus einer Anleihe hierzu entwickelt hat. Wenn nämlich jemand Geld leiht und der Schuldner hierbei ein willigt, dass der Gläubiger ein Grundstück des Schuldners zur Sicherstellung dieses Darlehens mit den Worten in die Urkunde verschreiben könne, welche lauten: *) B. m. 66 b, s. auch Maimonides, Mechira XI, 7, Choscben Mischp:,t § 207, 2. Jd הגהות מיימוניות zu Maim. a. a. 0. wird betont, dass die Worte: קני מעכשיו uur bei der אסמכתא eines Kaufvertrages gültig sind und somit nur beim Kaufakt mit der Erfüllung der Bedingung das Kaufobjekt den Besitzer wechselt, hingegen ist eine אסמכתא in allen anderen Urkunden trotz der Formulierung derselben mit קני מעכשיו ungültig. *) Der Verkäufer erteilt nämlich, wie wir das schon des öfteren erwähnt haben, den Auftrag, eine Kaufurkunde auszustellea. *) B• 66 •<״ b:הכי אמרינן משמיה דרכה כל דאי לא קני, vgi. auch Maimonides, Mechira XI, 6.