Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XIX. (1928)
- Date
- 1928-01-01
- Page
- – (sequence 203)
- Language
- German
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167 Abschluss eines Kauf Vertrages auf stellen. Dieselben werden auch in die Kaufscheine eingetragen, weil das vollkommene Verfügungsrecht über das zu erwerbende Kaufobjekt, um den erstrebten Zweck zu erreichen, von der Ausführung der vereinbarten Bedingung in natürlicher Weise abhängt. Die Formulierung der Bedingungen muss aber nach ihrem Inhalte derart fixiert sein, dass die Übertraguug und Erwerbung des Kaufgegenstandes vom eventuellen Eintreffen oder von der Erfüllung der in der Bedingungsformel erwähnten Tatsache oder Handlung vollständig unabhängig sei, daher darf die Bedingung nicht in der Weise verfasst sein, dass der Käufer erst nach der Ausführung der aufgestellten Bedingung das Besitzrecht über den zu kaufen beabsichtigten Gegenstand erwerbe. Jedoch bezweckt die vereinbarte Bedingung, dass das Besitzrecht des Käufers an dem Kaufobjekte gewissermassen beschränkt ist und zwar in der Weise, dass der Kaufvertrag die volle Gültigkeit erst nach der Vollziehung der in der Bedingung fest« gesetzten Handlung erhält und infolgedessen dem Käufer die Kut35niessung der erworbenen Grundstücke nicht von der Zeit der Über-! tragung des Besitzrechtes, sondern erst nach der Erfüllung der aufgestellten Bedingung zukommt; wird nun eine solche Bedingung gar nicht erfüllt, so ist der Kauf ungültig und als vollkommen aufgelöst zu betrachten1). Eine ausserordentliche, nur beim Kaufvertrag möglich denkbare Bedingung kann entstehen dadurch, dass zur Zeit der Auf ertigung der Kauf urkunde kein Akt der Übergabe des Kauf gegenständes vollzogen wird, sondern ein solcher erst nach dem Eintreffen der in der Bedingung genannten Tatsache geschehen soll. Eine solche Bedingung ändert den Charakter der Urkunde, indem dieses Dokument nicht mehr ״Kaufschein“ heisst, sondern die Bezeichnung ״Hoffnungsvertrag (44(אסמכתא führt. Der Kauf ist nämlich in diesem Falle bloss eine Zusage, welche die eine Partei wider ihren Willen macht, w eil sie die zuversichtliche Hoffnung hegt, dass der Umstand, von dessen Eintreffen die Erwerbung des Kanfobjektes abhängig נ) Wie die Bedingungen zu formulieren sind, damit sie Gültigkeit erlangen sollen und in welchen Teil des Urkundentextes ste verzeichnet werden können, s. das Kapitel: ״Bedingungen in den Urkunden“ im I. Teil d. A. S. 31 f. (Jahrbuch IX S. 7öf.).