Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XIX. (1928)
- Date
- 1928-01-01
- Page
- – (sequence 172)
- Language
- German
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136 lieber Kaufkontrakt angefertigt wird, in denselben schreiben! מה שתעלה מצודתי היום מכור לך ״Was ich heute in meinem Netz fangen werde, sei dir verkauft“. Natürlich ist der Kauf in beiden Ausnabmefällen nur dann rechtswirkend, wenn die in der Formel aufgestellte Bedingung in Erf&llung geht1). Aber auch der Verkauf einer gehofften Sache ist möglich, sogar wenn zur Zeit die Existenz derselben noch ungewiss ist und ]zwar kann das in der Weise geschehen, wenn man den die gehoffte Sache erzeugenden und hervorbringenden Gegenstand für ihre spätere Frucht derart verkauft, dass dieser Gegenstand nur Mittel aber nicht Objekt des Kaufes ist. So kann beispielsweise der Ertrag des Feldes verkauft werden, wenn dieser noch gar nicht im Keimen steht, indem augenscheinlich als Kaufobjekt das Grundstück selbst figuriert, welches aber tatsächlich noch ferner das Eigentum des Verkäufers bilden wird und der Käufer bloss die Nutzniessung erwirbt2). b) Wenn jemand ein nicht in seinem Besitze sich befindendes Grundstück verkaufen will und bei der Besprechung des Kaufgeschältes die Verpflichtung übernimmt, das Feld, welches er bezeichnet, zu erwerben und daher auch in die Kauf urkunde schreibt: ״ שדה וו שאני לוקח לכשאקחנה קנויה לך מעכשיוDieses Feld, welches ich zu kaufen beabsichtige, wenn ich es tatsächlich erwerbe, so sei es dir schon von jetzt ab verkauft“, so hat dieser Kauf keine rechtliche Wirkung, weil man zur Zeit der Aufstellung des Kauf- Vertrages nicht wissen kann, ob der Verkäufer das in dem Dokument bestimmte Feld erwerben kann, denn keinesfalls ist das ף Tos. Ned. III, 7 (282, 16), Tos. B. m. IV, 10 (380, 1), jer. Kct. V, 5 (30 a 12), B. m. 16 a. — Auch die Gültigkeit eines Kaufes mit der Fermel will B. Ababu im Namen des R. Jocbanan im Jeruschalmi a. a. 0. ebenfalls nur dann anerkennen, wenn der Verkäufer mit dem Kaufpreise die Unkosten eines eventuellen Begräbnisses seines kranken Vaters decken will: רבי אבה ו בשם ר׳ יוחנו כלווה לתכריכי אביו והוא שיהא אביו חול־ או מסוכן♦ Es sei bemerkt, dass der Söhn das Geld zu den Unkosten des Begräbnisses darum noch vor dem Tode des Vaters besorgen musste, weil die Beerdigung gleich nach der Feststellung des Todesfalles statt gefunden hat. s. Maimonides, Mechira XXII, 0. *) Vgl. hierüber B. b. 147 b, Schabbath 135 b, Bechoroth 2b und Maimonides, Mechira XXIII, 1. Diese Art des Kaufes gleicht dem Mietsvertrage, weü der Käufer bei einem solchen Kaufgeschäfte nur die Nutzniessung erwerben kann.