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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1928-01-01 · XIX. (1928) · page 163

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XIX. (1928)
Date
1928-01-01
Page
– (sequence 163)
Language
German
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IRI
…/3486266-3486303--7402-3493779
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127 verzeichnen müsste und soweit aus der Lage der Ostseite schon sichtbar ist, dass die Ostseite zum Felde gehört, so wird sie mit dem Kaufe des Feldes nur dann das Eigentum des Käufers bilden, wenn auf diesem Teile keine Palmenreihe gepflanzt ist oder wenn er nicht den Ertrag von neun Kab Getreide liefert. ß) Ist aber die Furche der Ostseite von den Nord- und Südseiten nicht eingeschlossen, sondern vollständig alleinstehend und vom übrigen Felde sogar besonders erkenntlich, indem sie etwas höher oder auch niedriger als die anderen Furchen liegt und somit die Zugehörigkeit derselben zum verkauften Felde überhaupt nicht erkenntlich ist, so bildet diese auch nach dem Verkaufe des Feldes das Eigentum des Verkäufers, sobald eine Reihe von Palmen dieselbe zieren oder wenn sie den Ertrag von 9 Kab Getreide liefert. y) Jedoch wenn die Ostseite von den Nord- und Südseiten zwar eingeschlossen ist, aber auf der Furche eine Palmenreihe steht oder sie den Ertrag von neun Kab Getreide liefert, ferner wenn die letzte Furche der Ostseite über die Nord- und Südseite hinausragt, aber auf dieser Furche keine Palmen gepflanzt sind oder auch nicht den Ertrag von neun Kab Getreide liefert, so ist die Entscheidung über das Eigentumsrecht dieser Furche dem jeweiligen Gericht überlassen, welches stets nach den besonderen Umständen und Verhältnissen zu entscheiden hat1). f) Wollte jemand nur die Hälfte seines Feldes verkaufen und hierfür auch einen Käufer gefunden und daher demgemäss in den Kaufvertrag geschrieben hat: ״ חצי שדה אני מוכר לךIch verkaufe dir die Hälfte des Feldes“, aber die Grenzangabe dieses Teiles gänzlich unterlassen und dem Käufer folgende Dreicke: Aab, Dde, 6ac und Kdf. — R. Gerschom erklärt diese Talmudstelle folgendermassen: כמן שהיו עומדין על המצרים ראובן ושמעון ולוי על רוח מזרחית יהודה יששכר זבולון על רוח דרומית ובנימין דן ונפתלי על רוח מערבית גד ואשר ויוסף על רוח צפונית ובין הני מצרים מכר לו שרה וכתב ליה מצר ראובן ולא כתב ליה מצר שמעון וכתב לו מצר לוי וכן לכל רוח דלג מצר האמצעי שלא כתב לו; *st diese Erklärung sehr auffällig, denn hiernach wäre dieser Fall mit dem oben unter «) erwähnten Falle identisch. *) B. b. 62 b, vgl. besonders die Erklärung des R. Gerschom z. St. Nord Süd

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