Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XIX. (1928)
- Date
- 1928-01-01
- Page
- – (sequence 161)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3486266-3486303--7400-3493777- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
125 einander liegende Seiten bezeichnet hat und zwar z. B. die Nord- (a) und die Ostseite (b)1). Einige _ Kommentatoren erklären diesen Fall dabin, dass in der Urkunde von jeder Seite ein Teil angegeben H-H —ד -¥-1der Weise, dass je zwei Telle der Seiten eine ist und zwar in Ecke bilden (s. rechts stehende Figur)2). y) Schliesslich ist hierher zu rechnen der Fall, wenn auf jeder Seite des verkauften Feldes zwei oder mehrere Grundstücke liegen und der Verkäufer in den Kaufvertrag von jeder Seite nur den Namen eines Besitzers angeführt hat, indem er beispielsweise schrieb: ״Die Grenzen sind: An der Nordseite das Gut des B, an der Ostseite das Gut des G, an der Südseite das Gut des I und an der Westseite das Gut des L“3). R. Gerschom zu B. b. 62a und Maggid Mischne za Maimonides a. a. O. _I s) R. Samuel b. Me'ir und die Tossaphoth z. st. s. v. □כמין נא, ferner □״< ספר מאירת עיני Choschen Misehpat § 219, 10. Nach dem Tar a. a. 0. erhält der Käufer nicht nur die bei der angegebenen Grenze liegende Furche, sondern noch eine beide Teile verbindende Furche (s. beistehende Figur). s) B. b. 62 b. Nach dem Tur a. a. Ö. hat der Käufer, falls jede Seite des verkauften Feldes nur zwei Grundstüeke umgeben, folgende Teile erworben, welche dadurch ent• stehen, dass man die Diagonale von den Ecken des Feldes zieht, wodurch acht Dreiecke zu Stande kommen (s. die links stehende Figur), von denen vier und zwar diejenigen, deren Seite in der Urkunde angegeben ist, dem Käufer, nämlicb, wenn in dem Dokument die Grundstüeke B, D, F und H verzeiehnet sind, folgende: Bbc, Däa, Fbc und Bda, von