Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XIX. (1928)
- Date
- 1928-01-01
- Page
- – (sequence 158)
- Language
- German
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lää Simeon (B) das Feld des Jehuda (D) gegenüber; die Grenze des Josef (E) nördlich und die Grenze des Benjamin (F) südlich“ 1). Hat aber der Verkäufer diese lange Formel verkürzen wollen und daher die Grenzen undeutlich bestimmt oder wollte er mit Absicht den Namen des Eigentümers eines des verkauften Feldes umgebenden Grundstücke auslassen und hat in das Dokument nur geschrieben: מצר ראובן ושמעון למזרח ומצר לד למערב ״Östlich die Grenze des Reuben (A) und des Simon (B), westlich die Grenze des Levi (C)“, so hat der Käufer, nachdem er diese Urkunde angeuommen hat, nicht das ganze Feld erworben, sondern es muss von der West- Seite vom Ende des Besitzes des Levi (C) die Diagonale (G) in der Weise gezogen werden, sodass die nicht angegebene Grenze des Jehuda (D) ausgeschlossen wird und dem Käufer nur das von ABGCE begrenzte Feld gehört. c) Umgeben das ganze verkaufte Feld von allen Seiten die Grundstücke zweier Besitzer und zwar die Felder des A nördlich ג) B. b. 62 a. Die Formel des Talmuds ist, wie im oben stehenden Text angegeben, zu ergänzen. Die Aufnahme der Worte: דראובן כנגד לוי ודשמעון כנגד יהודה ist darum erforderlich, weil doch die Möglichkeit vorhanden sein kann, dass das eine Feld länger ist als das verkaufte; wenn daher nur die eingeklammerten Worte in der Urkunde stehen, so kann der Käufer behaupten, die betreffende Seite des gekauften Feldes müsse nach der Länge der als Grenze angegebenen Felder ergänzt werden und eine richterliche Entscheidung würde in diesem Falle zum Vorteile des Käufers gefällt werden. Wenn aber in der Urkunde zur Grenzangabe hinzugefügt wurde: ,דראובן כנגד וכן UDd das Feld des Reuben tatsächlich länger ist als das verkaufte Feld, es ist z. B SO Ellen lang, hingegen der von dem Grundstücke des Reuben umgebene Teil des verkauften Feldes nur 50 Ellen lang ist, das diesem gegenüberliegende Feld des Levi jedoch sieh nur bis zum Ende des verkauften Feldes sich erstreckt, also ebenfalls 50 Ellen lang ist, [es kann natürlich auch länger sein, denn die Felder des Levi und des Jehuda müssen nicht die gleiche Länge haben, sondern das des Levi kann auch 70 und das des Jehuda nur 30 Ellen haben], so bildet nur ein Teil des Grundstückes des Reuben die Grenze des verkauften Feldes, welches das gegenüberliegende Feld des Levi durch eine Vertikallinie abtrennt, folglich werden nur 50 Ellen vom Felde des Reuben zur Grenze gerechnet F