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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1928-01-01 · XIX. (1928) · page 155

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XIX. (1928)
Date
1928-01-01
Page
– (sequence 155)
Language
German
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IRI
…/3486266-3486303--7394-3493771
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Um all diese Fragen, Irrtümer, Streitigkeiten zu vermeiden, und um den Käufer nicht zu täuschen, ist es daher notwendig, dass der Verkäufer in dem Kaufverträge die Grenzen des verkauften Grundstückes genau angebe, d. h. laut der Anordnung des Talmud die das zu verkaufende Gut von allen Seiten umgebenden Felder oder sonstigen unbeweglichen Besitztümer bezeichne. Diese Angabe der Grenzen war schon in frühester Zeit gebräuchlich. Wir finden sie schon in einer im Jahre 461 vor der üblichen Zeitrechnung angefertigten Urkunde, welche zwar keinen Kaufvertrag, sondern ein Geschenk beurkundet. Es ist jedoch anzunehmen, dass die Grenzangabe zuerst in den Kaufurkunden erfolgte und erst von dem Kaufscbeine in die Geschenksurkunde übertragen wurde, weil die genaue Feststellung der Grösse des Grundstückes beim Kaufe viel wichtiger ist, als bei einem Geschenke. Daher geht man wohl in der Annahme nicht fehl, dass die Grenzen, so wie wir sie in der Geschenksurkunde des Papyrus D von Assuan lesen, auch in den Kaufurkunden angegeben wurden. Sie befindet sich in diesem Papyrus in Z. 5 — 8 und lautet: .5 .... תחומוהי עליה לה בית דרנמן בר חרשין .6 דבק תחתיה לה בית קוניה בר צדוק מועא שמש לה בית יזן בר .7 אוריה בעלבי ובית זכריה בר בתן מערב לה בית אספמת בר פפטעונית מלח .8 ז״ מיא קשיא.... 5. Seine Grenzen [des Hauses] sind: oberhalb davon das Haus Dargmans, des Sohnes des Charschin, 6. [welches] anstösst [an das dir geschenkte Haus]; unterhalb davon das Haus des Konja, des Sohnes des Zadok; zur Sonnenaufgang [= östlich] davon das Haus des Isn des Sohnes 7. des Urija, deines Mannes, und das Haus des Seeharja, des Sohnes des Nathan, westlich davon das Haus des Espemeth, des Sohnes des Pptwujth, des Kataraktschiffers. Das Alter der Bestimmung der Grenzangabe beweist jedenfalls der talmudisehe Ausspruch, der sie ans der Thora ableitet, denn der Talmudlehrer will hierdurch der Meinung Ausdruck verleihen, dass die Grenzangabe schon in der biblischen Zeit bekannt und gebräuchlich war1). In den talmudisehen Urkunden wurde die Grenzangabe stets mit den Worten; l) b. b. 69b. אמר רב משרשיא מכאן למצרי□ מן התורה.

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