Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XIX. (1928)
- Date
- 1928-01-01
- Page
- – (sequence 154)
- Language
- German
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lld so gehen zwei Felder des Verkäufers in den Besitz des Käufers aber, weil der Verkäufer die Mehrzahl anwendete und diese mindestens ״zwei“ bezeichnet. ß) Steht aber in dem Dokument: ״ כל ארעתא מזבנעא לךIch verkaufe dir alle Felder“, so hat der Verkäufer alle seine Felder verkauft, hingegen bleiben seine Gärten, Weinberge, Häuser wie auch alle anderen unbewegliehen Sachen ihm, weil man mit dem aramäischen Worte ארעא ebenso wie mit dem hebräischen ארץ nur die Äcker, nicht aber auch die anderen unbeweglichen Güter zu bezeichnen pflegt. ץ) Hat aber der Verkäufer in den Kaufvertrag schreiben lassen: ״ זיהרא מזבנינא לךIch verkaufe dir meine Grundstücke [eigentlich meinen Glanz]“, so gehören dem Käufer alle Grundstücke, auf denen Pflanzen zu wachsen pflegen, also nicht nur alle Felder des Verkäufers, sondern auch dessen Gärten und Weinberge, die anderen unbeweglichen und beweglichen Sachen, so die Häuser, Knechte etc. bleiben jedoch im Besitze des Verkäufers1), d) Erst die Formel: ״ נכסי מזבנינא לךIch verkaufe dir meine Güter“, bewirkt, dass sämtliche unbewegliche Güter des Verkäufers, so auch die Häuser, ferner auch die Knechte, die stets als lebendige unbewegliche Gegenstände betrachtet werden, in den Besitz des Käufers übergehen2). * זהרא (י (vgl. Aruch s. v. 1בסך!ן bedeutet Grundstücke, wahrscheinlich nach den schimmernden Pflanzen und Blumen so genannt, vgl. das arabische Wort s. Levy NhWb s. v. *) B. b. 61b. Mit der Aufnahme letzterer Formel in die Urkunde hat der Verkäufer für sich noch die beweglichen Gegenstände behalten und diese gelten nach der Erklärung des R. Samuel b. Mei’r z. St. erst dann als verkauft, wenn die Urkunde lautet: ״ כל נכסי מזבנינא לךIch verkaufe dir alle meine Güter.“ — Im Maggid Miscbne zu Maimonides, Mechira XXI, 18 wird festgestellt, dass die Kodificatoren einen Unterschied machen zwischen der Form נכסים und 5 נכסי denn wenn in der Urkunde נכסים verzeichnet wurde, so erwirbt der Käufer nur die bereits oben bei זיהרא erwähnten Güter, hingegen wenn in der Urkunde נכ^ר zu lesen ist, — welche Form merkwürdigerweise sowohl bei Maimouides a. a. 0. wie auch in Cuoschen Mischpat § 218,24 nicht angeführt wird —, gehen iu den Besitz des Käufers die oben im Texte erklärten Gegenstände über.