Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XIX. (1928)
- Date
- 1928-01-01
- Page
- – (sequence 114)
- Language
- German
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sollen nämlich damals an der Jadengasse gegen den Marktplatz zu noch ״Spuren“ der einstigen Kettensperre zu sehen gewesen sein. Welcher Art diese Reste einer einstigen Strassensperre gewesen sind, wird nicht mitgeteilt. Bekanntlich waren im Mittelalter (vielfach sogar bis auf unsere Zeit) fast alle Ghettis mit Absperrungsvorrichtungen versehen, u. z. teils als Absonderungsmassregel seitens der christlichen Behörden und teils als religiöse Vorkehrung von Seiten der Juden selbst wegen des Sabbats und der mit seinen Ruhevorschriften verbundenen Einfriedungsgebräuche. Es wäre daher immerhin möglich, dass auch das Alt-Salzburger Judenviertel aus den gleichen Gründen für die Absperrung eingerichtet war. Als sicher kann dies jedoch nicht angenommen werden. Nach Ansicht Spatzeneggers1) waren nämlich in Salzburg bei der Neuwahl eines Erzbichofs immer alle Strassen gegeneinander abgesperrt. Demnach trugen vielleicht einmal alle oder zumindest die meisten Salzburger Gassen solche Kettensperren, und haben sich möglicherweise die Spuren hiervon gerade an der Judengasse am längsten erhalten. Wie mehrfach nachgewiesen,2 *) befand sich im 15. Jahrhundert mit anderen Judenhäusern auch das Salzburger jüdische Gotteshaus nicht mehr im früheren Ghetto. Die alte ״Schüle“ in der Judengasse wurde nach der Verfolgung von 1404 und der Wiederniederlassung der Juden in Salzburg nicht wieder in Benützung genommen, es wurde vielmehr eine neue errichtet, deren Örtlichkeit im einstigen ״Hasenhaus“, jetzt Kranzeimarkt Nr. 2, festgestellt werden konnte.8) — In Entsprechung einer Zuschrift über den Gegenstand an den Verfasser4) sei hiermit nachgetragen, dass das einstige Hasenhaus mit dem Hause Kranzeimarkt Nr. 4 identisch ist. Trotzdem kann die Feststellung der Synagoge im Hause Nr. 2 aufrecht bleiben. Die Synagoge hat sich nämlich über den Raum des jetzigen Hauses Nr. 2 und Nr. 4 erstreckt. Das ergibt sich aus einer Inaugenscheinnahme des jetzigen KZlers im Hause Nr. 2, wo die Einheitlichkeit einer sich weithin dehnenden Wölbung durch *) Spatzenegger, Salzburger Zeitung Nr. 157 Jahrg. 1872 S. 212. *) Bd. I 127, 146—147. ף ebenda 148. 4) Vom Stadt Archivdirektor Ludwig Fezolt in Salzburg.