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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1928-01-01 · XIX. (1928) · page 99

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XIX. (1928)
Date
1928-01-01
Page
– (sequence 99)
Language
German
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63 Überdem ist es auch widerrechtlich, wenn der Levin Joseph verlanget, dass die Aemter der Koller, Todten-Gräber, Kranken-Wärter und dergleichen mit dem Amte eines jüdischen Schulmeisters nach seinem Vorschläge combiniret werden sollen, da doch eine jede Gemeine ein jus qnaesitnm bat, ihre publique Bedienten sich zu choisiren, die, wenn keine cansae exclusionis vorhanden sind, ad mandatum speciale von dem General etc. Directorio confirmiret werden, wofür die Chargen-Casse wie auch die Haupt-Stempel- und Garten- Cammer nahmhaffte lucra erhalten, die Snpplieant gedachten Gassen zu entwinden Lust hat, welches alles gantz und gar nicht verstattet werden kann, nicht zu gedenken, dass der gantze moralische Gharacter des Levin Joseph, wenn man ihn nach seiner Eingabe beurtheilen soll, in Geld-Gierde und Geld- Schneiderey bestehet, welcher wir unserer Seits auf alle Weise zu widerstehen bedacht seyn werden, wie wir denn auch deshalb diese Sache so wenig denen Krieges- und Domainen-Cammern als der Judenschafft zum Berichte und respective Erklährung zu communiciren nötig gefunden haben, und überlassen wir schliesslich Ewr. Excellentzien, ob denenselben, den Supplieanten hiernach zu bescheiden und mit seinem Gesuche gäntzlich abzuweisen, gefällig seyn dürfte. Berlin den 19. May 1772. Königl. Preuss. General-Ober-Finantz-Krieges und Domainen-Directorium. W. v. Massow. Blumenthal. v. Nerschan. An ein hochlöbliches Justitz-Departement. Richtig ist allein der Einwand, dass Levin Joseph seine Eignung zu dem von ihm gewünschten Amte bisher nicht dargetan habe. Doch selbst wenn er der tüchtigste Lehrer gewesen wäre, hätte das Generaldirektorium seinen Plan abgelehnt. Sämtliche Vorschläge seien ungerecht, untunlich nnd mit unüberwindlichen Schwierigkeiten verknüpft. Komisch, wie der Staat, der mit seinen Machtmitteln alles durchsetzen konnte, sich vor unüberwindlichen Schwierigkeiten zurückzieht. Zehn Jahre vorher galt noeh die Parole, dass die Jugenderziehung zu fördern sei, auch wenn es sich um Juden handele.1 Jetzt sollte im jüdischen Unterrichtswesen Ordnung geschaffen und Hochdeutsch als Lehrgegenstand aufgenommen werden derart, dass die Juden alle Unkosten trugen. Doch das Generaldirektorium stimmte dafür, dass Levin Josephs Gesuch ״ gänzlich“ ahgewiesen wurde. Ungerecht sei es, dass Levin Schnlbediente d. h. Lehrer einsetzen wolle, ohne dass die offizielle Judenschaft ״dazu concurriere“. Aber Joseph hatte ja im § 2 festgelegt, dass ein Lehrer nur, wenn er ״die erforderlichen Eigenschaften nnd die Einwillignng der Ge- 1 Siehe weiter über die 1761—62 von den Ephraims und Daniel Itzig beabsichtigte Stiftung.

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