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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1928-01-01 · XIX. (1928) · page 98

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XIX. (1928)
Date
1928-01-01
Page
– (sequence 98)
Language
German
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62 schalen1, in denen er bereit war, die lächerlichen und schwärmerischen Begriffe, sogar die talmudischen Grilleu durch Polen lehren za lassen, wenn sie sich der hochdeutschen Sprache bedienten und Kenntnisse in hebräischer Sprache und Grammatik2 nachwiesen. Interessant ist, wie sich der Staat zu dem Projekte verhielt. Das Justizdepartement, das die Eingabe erhielt, gab sie am 27. April an das Generaldirektorium weiter und bat um dessen ״erleuchtete“ Meinung. Hören wir, wie erleuchtet die Meinung dieser hohen Staatsbehörde war: Wir haben einem hochlöblichen Justiz-Departement bey Remittirung der uns mittelst Ew. Excellentzien geehrtesten Anschreibens vom 27 ten m. p. gefälligst communicirten, bey des Königs Majestaet immediate von dem Juden- Schulmeister Levin Joseph zu Potsdam unterm 13. Marty a. c. eingereichten Vorstellung in Ansehung der von demselben wegen des zu verbessernden Unterrichts der Jugend seiner Nation und sonst geschehenen Vorschläge hiermit dienstlich in Antwort zu melden nicht ermangeln wollen, wie unsers Ermessens sämtliche Vorschläge des obbenandten Levin Joseph so ungerecht als unthunlich und mit unüberwindlichen Schwierigkeiten verknüpft sind. Die Ungerechtigkeit derselben fällt um so mehr in die Augen, als Supplicant dem Juden-Reglement de anno 1750 zuwider die Schulbediente einsetzen will, ohne dass die Gemeinde einer Judenschafft dazu concurriren soll. Qiernächst kann es wohl mit keinem Schein des Rechtens bestehen, wenn gedachter Levin Joseph gleichsam eine Art von Kopfgeld einführen und jährlich von einem jeden Juden-Kinde 12 Gr. bey getrieben wissen will, da doch bekandtermassen gegenwärtig nicht rathsam ist, denen Juden neue Lasten aufzulegen, auch eine Ohnmöglichkeit in diesem Stücke dem von demselben eingegebenen Projecte entgegen stehet, überdem aber auch unsers Erachtens der Supplicant bis jetzo mit nichts dargethan hat, dass er geschickt sey, der jüdischen Jugend einen vorzüglich guten Unterricht zu geben und sogar die Stelle eines Directoris zu verwalten. Besonders hart kommt es uns vor, dass der Levin Joseph sogar in dem Fall, da ein oder der andere Jude in seinem Hause einen Privat-Praeceptoren hält, denenselben die Hände binden will und neue Abgifften abfordert. 1 Obgleich aus den Schulartikeln nicht klar hervorgeht, dass Levin Joseph auch die Talmudlehrer prüfen wollte, so scheint er doch die Absicht gehabt zu haben, diese mitzubeaufsichtigen. Schon wegen Vermehrung des Geldfonds. Zur Prüfung der Talmudlehrer wären ihm geeignete Unterdirektoren zur Verfügung gestanden. 2 Hebräische Grammatik ist nicht ausdrücklich genannt, darf aber, da hinlängliche Kenntnis der hebräischen Sprache verlangt wurde, in einem gewissen Umfange als selbstverständliche Voraussetzung angenommen werden.

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