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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1928-01-01 · XIX. (1928) · page 96

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XIX. (1928)
Date
1928-01-01
Page
– (sequence 96)
Language
German
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IRI
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60 an ihm ״Last zum Studieren“, so muss das Kind die Bibelschule verlassen und in die Talmudschule eintreten. Hier solle nicht nur Talmud gelehrt, sondern auch die Bibel unter Hinzunahme der alten Kommentare erklärt werden. Täglich sei ein oder ein halbes Kapitel aus Bachjas ״Herzenspflichten“ (Ethik) vorzulesen. Mit reiferen Schülern seien Maimonides’ Logik und ״Führer der Verirrten“, Albos ״Grundlehren“ und ähnliche Bücher, durch die ״der Mensch ordentlich denken lernt“, zu studieren. Wer als Lehrer tätig sein will, muss die Genehmigung der Gemeinde zu seinem Aufenthalte einholen und, wie bereits oben bemerkt ist, eine Prüfung ablegen. Dieser haben sich auch die Hauslehrer zu unterziehen. Über die bestandene Prüfung wird ein Zeugnis ausgestellt. Unterrichtet jemand, ohne Prüfung abgelegt zu haben, 80 verfällt er sowohl wie die Eltern, die ihre Kinder von ihm unterrichten lassen, einer Geldstrafe. Zur Beaufsichtigung des ganzen Schulwesens wird ein Direktor bestellt. Er hält die Prüfungen ab, stellt die Zeugnisse aus und hat dafür zu sorgen, dass alle Vorschriften befolgt werden. Revidiert er die Schulen, so dürfen ihm die Lehrer bei Strafe keinen Widerstand leisten, besonders sind sie verpflichtet, die Zahl ihrer Schüler anzugeben.1 Da er in allen Provinzen des Landes nach dem Rechten sehen muss und nicht überall sein kann, hält er sich Unterdirektoren. Der Oberdirektor ist von allen Steuerabgaben an den Staat befreit und erhält das Recht, sich, wo er will, aufzuhalten. Zu seinem und der Unterdirektoren Unterhalt wird ein Unterhaltungsfonds gebildet, in den jeder Lehrer jährlich für jeden von ihm unterrichteten Schüler 12 gute Groschen zu zahlen hat. Die Gelder sind an den Unterdirektor zu entrichten, von diesem an den Oberdirekter. Auch die Familien, die sich eigene Lehrer halten, haben sich an dem Unterhaltungsfonds der Direktoren mit einem gewissen Quantum zu beteiligen. Ein Drittel dieses Fonds wird an den König abgeliefert. Es ist in den vorstehenden Vorschlägen und Forderungen, die Levin Joseph in 20 ״Schulartikeln“ zusammenfasst, vieles, was unsere volle Zustimmung findet. Die Ordnung des Lehrstoffs und die Durchführung der Organisation hätten sicherlich viel Segen 1 Wegen der für jeden Schüler zu entrichtenden Abgabe. Siehe weiter.

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