Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XIX. (1928)
- Date
- 1928-01-01
- Page
- – (sequence 94)
- Language
- German
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58 kommen. Man wird über dieses allgemeine Verdammungsurteil des deutschen Jaden über die polnischen Lehrer lächeln, die nach ihm ohne Sitte und Wissen verkehrten Unterricht erteilen. Über Sitte hatte natürlich der Deutsche eine andere Auffassung als der Pole. Aber das Unwissen bestand nur in der Unkenntnis der hochdeutschen Sprache, sonst jedoch standen in den zu lehrenden Fächern die polnischen Lehrer hoch über dem Potsdamer Ankläger. Recht hatte er mit seiner Forderung, dass jeder, der unterrichten wolle, sich erst einer Prüfung unterziehen müsse. Da Levin mit der Verbesserung des Unterrichts ״bessere und nützlichere Bürger für den Staat“ heranbilden wollte, verlangte er für das Examen hinlängliche Kenntnis nicht nur der hebräischen, sondern auch der deutschen Sprache einschliesslich ihrer Rechtschreibung. In erster Reihe sollten Inländer das Schulamt versehen. Fehle es an solchen, so könnten auch Ausländer zugelassen werden unter der Bedingung, dass sie im Lande bleiben, damit durch den Wechsel der Lehrer der Unterricht nicht leide. So kamen zwar Ausländer in Betracht, aber nur solche, die nicht nach drei Jahren zum Wanderstabe greifen mussten, sondern dauerndes Aufenthaltsrecht hatten. Auf Grund der verlangten Kenntnisse würden sich nur wenige taugliche Kräfte finden. Deshalb sieht sich Levin gezwungen, auch solche Lehrer zuzulassen, die den Anforderungen nicht genagten, sich aber verpflichteten, selber noch Unterricht zu nehmen. Diejenigen, die im Hebräischen noch nicht ganz sicher seien, dürften darin unterrichten, müssten aber ein hebräisch-deutsches Wörterbuch zu ihrer Hilfe benutzen. Wie bisher bleibe es bei der Bibelschule und Talmudschule. Damit sich der Lehrer pflichtgemäss der einen Schule ganz widme, dürfe, wer im Lesen und in der Bibel unterrichte, nicht mehr Talmud lehren. Die Bibel sei nicht wie bisher bald hier, bald dort, sondern im Zusammenhänge hintereinander durchzunehmen, damit der Schüler die ״heilige Geschichte“ fortlaufend kennen lerne. Wöchentlich sei den Kindern nach ihrer Befähigung eine Lektion aufzugeben. Ziel des Unterrichts ist: einige Kenntnis des hebräischen Textes der heiligen Schrift, besonders der Propheten, und Kenntnis der hebräischen und deutschen Sprache sowie des Schreibens. Sei der Lehrer des deutschen Schreibens nicht mächtig,