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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1928-01-01 · XIX. (1928) · page 91

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XIX. (1928)
Date
1928-01-01
Page
– (sequence 91)
Language
German
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55 bestimmte Anzahl Kinder mit behörigen Fleisse abwarten kann, solches weite ich aus eigener Erfahrung. Schul-Articul, welche zu Etablirung einer bessern Ordnung in unsern Schulen dienen könten: 1) Sölten Einländer vorzüglich zu dem Schulamte gelangen. Fänden sich aber unter selbigen nicht Subjecta genug, so solten zwar auch Ausländer, jedoch bloss unter der Bedingung sich im Lande zu etabliren und nicht wieder fort• zuwandern, admittiret werden. Hierdurch würde sodann der üble Gebrauch abgeschafft, alle1 3 bis 4 Jahre zu wechseln, welches dem Unterricht darum höchst nachtheilig ist, weil durch die Verschiedenheit der Lehrart der Verstand der Kinder nur confondiret wird. 2) Bevor derjenige, so sich der Schul-Arbeit unterziehen will, seinen Unterricht anfängt, soll er gehalten seyn, sich von mir examiniren zu lassen, und im Fall er die erforderlichen Eigenschafften und die Einwilligung der Gemeine hat, sofort admittiret werden. Damit aber hierunter keine Untersehleif geschehe, so soll ihm 3) ein unter meiner Hand und Siegel ausgefertigtes Attest auf einen Stempelbogen ertheilet werden. Beides ist auch von denen Haus-Informatoren zu verstehen. 4) Solte sich einer finden lassen, der dieses Attest nicht produciren könnte und folglich sich der Sache eigenmächtig angenommen hätte, der soll nicht allein vor seine Person, sondern auch die Eltern, welche einem solchen ihre Kinder zum Unterricht anvertrauet, in eine zu bestimmende Geldstrafe verfallen, welche dem Fisco anheim fallen soll. 5) Die Eigenschafften, so ein anzusetzender Schulmeister haben muss, sollen hauptsächlich in einer hinlänglichen Kenntniss der ebräischen* und deutschen Sprache, wie auch der Ortographie bestehen. Da nun aber zeithero diese Kenntnisse negligiret worden, folglich sehr wenige taugliche Subjecta sich finden mögten, so sollen 6) diejenigen, so admittiret worden, diese Capacite aber noch nicht haben, gehalten seyn, sich selbsten noch unterrichten zu lassen, indessen aber bis sie selbige erlanget, sich des Wörterbuchs Milim leloha3 bedienen, bis man ein vollständigeres haben wird. 7) Damit nun die Schulmeister ihrer Pflicht gehörig nachleben könnten, so müssten sie auch nicht mehr wie bishero allerley Gattungen von Schülern haben, sodass derjenige, der im Lesen und in der Bibel Unterricht gibt, den Talmud nicht mehr lehren soll. 8) Müssten die Schulmeister auch nicht, wie bishero geschehen, in der Bibel bald hie bald dort ein Stück lesen lassen, sondern dieses muss in Ordnung geschehen, damit der Schüler einen zusammenhängenden Begriff von der heiligen Geschichte lerne, und hievon muss ihm wöchentlich eine Lection nach seiner Capacite aufgegeben werden. 1 Vorl. als. * Vorl. ebräischen. 8 Jehuda Loeb Minden (Levin Joel): ימלי□ לאלוה Berlin 1760.

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