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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1928-01-01 · XIX. (1928) · page 90

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XIX. (1928)
Date
1928-01-01
Page
– (sequence 90)
Language
German
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54 125Ö00 Rtb. erwerben nnd, da sie weder auf Kleidung noch auf ihren son* st gen Unterhalt etwas verwenden, diese Summa jährlich aus dem Lande schleppen und, so wie sich die Familien immer vermehren, so wird also auch der Verdienst dieser Leute an und vor sich noch immer anwachsen. Bey dieser Gelegenheit kann ich noch einen andern Unfug anzumerken keinen Umgang nehmen, welcher von andern ausländische Religiösen1 unserer Nation durch den Verkauf fremder Bücher betrieben wird. Diese schwärmerische Heiligen, so ihre andächtige Grillen sofort dem Druck übergeben, alsdenn mit ihrem Kram herumreisen und ihn auch denenjenigen, die ihn gar nicht verlangen, aufdringen 2, verderben hierdurch nicht allein unsern Geschmack, sondern schleppen auch durch diesen Handel abermals beträchtliche Summen aus dem Lande. Zu Hemmung dieser Uebel nun habe ich erstlich umstehende Schul- Articul, welche mit der Religion im strengsten Verstände conform sind, und zweitens die darauf folgende alleruuterthänigste Vorschläge zu Ew. Königl. Majestaet Füssen legen wollen, welche, wenn sie Allerhöchstdieselben in Aus- Übung bringen zu lassen geruhen wolten, verhoffentlieh die beste Wirkung hervor bringen würden. Wie nun aber über eine genaue Befolgung dieser Puncte die strengste Aufsicht erforderlich wäre, als habe Ew. Königl. Majestaet allerunterthänigst bitten wollen, mir selbige in allerhöchsten Gnaden anzuvertrauen und mich dabey mit dem Titul eines jüdischen Schul-Directeurs allerhuldreichst zu begnädigen. Wenn ich nun aber in dieser Qualite alsdenn sehr öffters Reisen anstellen müste, zu einer genauen Vigilance auch noch einige Sous-Directeurs und zu deren und meinem Entretien ein Fond nöthig wäre, als erdreiste mich, nachfolgenden8, welcher weder dem Staate, noch dem jüdischen Publico zur Last fällt, in tiefster Unterthäuigkeit in Vorschlag zu bringen. Ein jeder Schulmeister soll gehalten seyn, von einem jeden Kinde, so er informiret, jährlich zwölff gute Groschen abzugeben.4 Ein Drittheil dieser Gelder solte zu Ew. Königl. Maj. allerhöchsten Disposition, die übrigen zwei Drittheile aber zu meiner und zu der noch zu creirenden Susdirecteurs Unterhaltung seyn. Da ein Schulmeister laut den 12ten Schul-Articul nach meiner vorgeschlagenen Einrichtung in Zukuufft 30 bis 36 Kinder von der niedern Classe und 20 bis 25 von der höhern Classe unterrichten kann, anstatt er deren zeithero aus einen ungegründeten Vorurtheil nicht mehr als 12 oder 15 hat unterrichten dürfen, so würde er also auch durch diese Abgabe nichts verliehren. Wenn er auch noch überdies von seinem Gehalt etwas nachlassen müste und anstatt er von einem Kinde zeithero 6 Rth. in einem halben Jahre bekommen, hinführo nur 4 Rth. vor seinen Unterricht erhielte, so würde er nach dieser Einrichtung immer noch plus haben und das jüdische Publicum gleichfalls noch dabey profitlren. Dass aber ein Schulmeister die von mir Vorl. Religiösen. 2 So. 8 So. Vorl. abgeben.

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