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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1928-01-01 · XIX. (1928) · page 74

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XIX. (1928)
Date
1928-01-01
Page
– (sequence 74)
Language
German
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38 1722 übermittelt habe, lesen werde. Die Juden Hessen sich nicht einschüchtern, damit war der Prozess beendet. Diodat gab jetzt sein Buch heraus« Für Diodat hatte der Prozess noch Folgen, vor allem seine gänzliche Verarmung, sein Zerwürfnis mit der Familie, von denen in seinen handschriftlichen Ergänzungen manches zu lesen ist. Auch im Prager Stadtarchiv finden sich in den Dekretenbüchern mancherlei Akten, so besonders über Unter- Stützungen seitens des Kaisers und dann das Dekret Karls VI. vom 8. Oktober 1726, in welchem er den Vorschlag des Magistrats billigt, Diodat wieder in seine Kaffeeladen Nahrung und Haus einzusetzen, auch die Verwendung der ihm durch den Magistrat übermittelten Unterstützungsgelder, weist aber den Anspruch Diodats als Mandatar eines gewissen getauften Juden Simon Toff entschieden ab, da die Sache wie Copia des Urteils vom 30. Jänner 1723 zeigt, entgiltig entschieden sei.1) Für die Juden und Oppenheim sind die Folgen enthalten in dem Rescript Karls VI. d. d. Wien 30. Jänner 1723,2) welches I.) die Sammlungen für die hierosolymitanische Kassa mit Rücksicht darauf, dass die Judenschaft stark in Resten stecken, verbot, und jedem der eine Übertretung anzeige 3/ג der zustandegebraebten Summe zusicherte, worauf besonders Georg Diodat bürgerlicher Caffee Sieder der Kgl. Altstadt Prag aufmerksam zu machen sei, ״als welcher in dieser jüdischen Geldverschückungs Sache Vieles dem Publico erspriessliches offenbahre und an Hand gegeben.“ II.) Dem Prager Juden Ober Rabbiner David Oppenheim ״die vermeynende Anmassung Privilegia Impressoria 3) zu erteilen und a Consistorio nicht zensurierte Bücher drucken zu lassen“ scharf verhebt und verordnet, dass auch zweideutige unzweifelhaft ungebürliche Titulaturen in Briefschaften und Büchern ״gänzlichen ab- und eingestellet werden“ sowie auch bezüglich der schon gedruckten Bücher ״die Reraedierung“ in diesem Punkte hergestellt werde. So war der Prozess, der einem anderen wohl zumindest die Stellung gekostet hätte, dank Oppenheims Ansehen und Einfluss ohne weitere Gefährdung für ihn und die Gesamtheit beendet. *) Stadt-Archiv Prag über decr. 769 f. 302. s) Mitgeteilt von Diodat in seinen handschriftlichen Ergänzungen. ״) Als Privilegia impressoria gelten hier die rabbinischen Approbationen

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