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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1928-01-01 · XIX. (1928) · page 69

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XIX. (1928)
Date
1928-01-01
Page
– (sequence 69)
Language
German
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33 spielt wird, dass er mehrere Wochen krank liegt. Nach seiner Genesung wendet er sich wieder an Diodat und teilt ihm mit, dass er sich taufen lassen wolle; mit Diodats Hilfe wird dieses Vorhaben ausgeführt, der Täufling erhält den Namen Ferdinand Paal Diodato Toff. Wohl um seine Ergebenheit dem neuen Glauben zu dokumentieren, beginnt nun Toff dem Diodat ״die grosse und wichtige Geheimnisse für die ganze liebwertheste Christenheit, nemblich des jüdischen Königs, seine Einkünfften und endlich die Ausführungen deren grossen Summen Gelder aus Europa in das türkische Reich“ zu offenbaren. Inzwischen war es zur Verhandlung des Prozesses Diodats — der jetzt anstelle Toffs als Kläger auftritt — gegen Oppenheim gekommen. Am 1. September 1719 behauptet Diodat vor dem Altstädter Magistrat seinen Prozess; die Judenältesten erheben gegen Diodat und seinen Sechtsfreund einen Injurienprozess, werden aber am 30. Juli 1720 zur Tragung der Prozesskosten verurteilt. Daraufhin appellieren die Ältesten, und das veranlasst Diodat beim Kaiser einzuschreiten. Wie aus den handschriftlichen Ergänzungen Diodats hervorgeht, muss dieser Schritt zwischen dem 30. Juli 1720 und dem 26. September 1721 erfolgt sein. Diodat, der ein paar Jahre früher wegen ״der von allen Christen erforderten rechtschaffenen Liebe gegen ihre Nächsten* dem Juden Toff helfen wollte, sieht sich jetzt ״als ein Christ und getreuer Vasall und Erbunterthan kayserl. Majestät“ bewogen, sobald er ״diese grosse und wichtige Geheimnisse wider Gott, wider Ihro Kayserliche Majestät wie auch wider die gantze werteste Christenheit in Authentico“ gehört, dem Kaiser eine eingehende Denunciation zu überreichen; er nennt sie ״die erste Denunciation“. Den Iuhalt der Denunciation erkennt man aus dem kaiserlichen Rescript d. d. Wien d. 26. September 1721 an das ״Statthalterische Gouverno zu Prag“, worin mit Bezug auf die Klagsehrift und Denunciation angeordnet wird, die Bitte Diodats an den Kaiser um Schutz gegen die ihn durch weitschichtige Prozesse in Ruin setzen wollende Judenschaft der in Sachen der Juden Oeconomie konstituierten Commission zu kommunizieren und sich von Diodat sein ganzes Material mitteilen zu lassen über die von ihm in seiner Denunciation vorgebrachten Anklagen ratione der hierosolymitanischen Kassa und der von David Oppenheim arrogirten Titel, und zu untersuchen, worin der Prozess besteht und darauf zu achten, Jahrbuch der J. L. G. XIX. 3

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