Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XIX. (1928)
- Date
- 1928-01-01
- Page
- – (sequence 52)
- Language
- German
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16 deputierten und Beisitzer am 11. März 1713 darum ersucht hatten, wobei betont wird, dass auch die zu neuer Steuerveranlagung in Brandeis versammelt gewesenen מ Privatjuden “ (im Gegensatz zu den offiziellen Landesdeputierten) ihn einstimmig gewählt hatten; doch sollte dies kein Präjudiz bilden, dass nur ein Prager Rabbiner zum Landrabbiner gewählt werden solle. Die Bekanntmachung der Wahl sollte an die Kaiserrichter in den Kreisen und wo sonst erforderlich in gewohnter Weise erfolgen. Als Wolf Spiro am 7. Schebat (11. Januar) 1715 starb, wurde Oppenheim zum Landrabbiner auch über die andere Hälfte der Landesjudenschaft gewählt und zwar einstimmig von den ständigen Deputierten und von 36 (je drei aus jedem Kreise) eigens dazu Delegierten unter Zuziehung der hervorragendsten Einzelpersonen (יחידי סגולה) der Provinz. Am 17. September 1717ג) verlangt die Jüdische Polizei- und Wirtschaftseinrichtungskommission — da diesbezügliche Akten verloren gegangen seien — von den Ältesten und Deputierten der Landesjudenschaft die Einvernahme einiger alter Landjuden, um festzustellen, wie es bei der Wahl eines Landrabbiners bisher gehalten worden war. Am 8. Juni 1718 bestätigt Carl VI. David Oppenheim auch als Landrabbiner über die andere Hälfte, also über die ganze böhmische Landesjudenschaft, anstelle des ״abgelebten Wolf Wedeies“ (Spiro). Die Publizierung sollte wie üblich und notwendig in allen Kreisen erfolgen.2) Das Einkommen, das die amtliche Tätigkeit Oppenheims brachte, ist wohl für damalige Zeit beträchtlich, er bezog als Prager Rabbiner 450 fl, als Landrabbiner 150 fl Jahresgehalt. Über die Akzidentien des Prager Rabbinats sind wir zufällig unterrichtet, sie betrugen jährlieh ca. 200 fl.3) An seinem Vermögen gemessen — die Grabx) ebendaselbst. *) ebendaselbst. s) Im Berichtenbuch dieser Jahre des Jüd. Gemeindearchivs in Prag ist der Bericht enthalten über die Höhe der Akzidentien, die während der Oberrabbinervakanz beim geschworenen Teutschschreiber Samuel Koreff deponiert werden mussten. Der 1. Bericht, datiert vom 2. Feber 1739, enthält eine genaue Liste der Personen und der von ihnen abgelieferten Beträge. In der Berichtszeit von der Zeit des obrigkeitlichen Erlasses, dem 20. Oktober 1736, bis ultimo Dezember 1738 betrug die Summe 315 fl 21 kr., der 2. Bericht umfasst das ganze Jahr 1740; die Summe der Akzidentien betrug 173 fl 4 kr. Die Höhe der einzelnen Posten schwankt zwischen 71/? kr und 16 fl.