Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XIX. (1928)
- Date
- 1928-01-01
- Page
- – (sequence 45)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3486266-3486303--7284-3493661- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
D ו £ Dienst des Judentums, so schreibt er ungefähr 1697 gemeinsam mit den Landesältesten von Mähren an seinen Schwiegervater Lipmann Kohen und seinen Schwager Herz in Hannover, diese mögen sich bei dem damals in Osnabrück weilenden Bischof von Olmutz und Herzog von Lothringen zu Gunsten der Juden von Kremsier, denen eine Vertreibung drohe, verwenden; das Schreiben wurde durch zwei Abgesandte der Gemeinde, die den Bischof persönlich um seine Intervention angehen sollten, überbracht; die gefürchtete Ausweisung unterblieb. — Dieser sozusagen äusseren Anerkennung seitens der Behörden, zu denen noch hinzukommt, dass Babbi David Oppenheim am 5. März 1698 für sich und die Seinen einen Pass erhielt,י) überallhin zu reisen, entsprach auch die hohe Anerkennung, deren er sich bereits nach einigen Jahren seiner Wirksamkeit allenthalben bei seinen Glaubensgenossen erfreute. Mögen auch einzelne gegen ihn gewesen sein, die Gesamtheit schätzte ihn hoch; anders bliebe es unverständlich, dass die Landessynoden, die sich ja aus den Deputierten sämtlicher Gemeinden zusammensetzten, ihm Auszeichnungen ungewöhnlicher Art erwiesen, dass sie ihm zu Ehren sich selbst entschlossen, bis dahin unverbrüchlich festgehaltene gesetzliehe Anordnungen aufzuheben und noch dazu ausdrücklich nur für die Dauer seiner Amtstätigkeit. So gab die Synode zu Lundenhurg am 19. August 1697 (2. Elul 5457) die wichtigen kaiserlichen Privilegien und das Landesbacb, die nach alter Sitte bisher in der Landeslade verschlossen waren, in seine Hände ״weilen derselbe durch genugsambe Erfahrenheit approbiret sei.“ Die Synode zu Ungarisch Brod vom 6. Feber 1701 (28. Schebat 5461) übertrug ihm das mährische Landesrabbinat auf Lebensdauer — nicht mehr auf die üblichen drei Jahre, unterwarf seiner Genehmigung die Anstellung von Predigern im ganzen Lande und gestattete ihm die unbeschränkte Verleihung religiöser Ehrentitel. Doch weit über Mährens Grenzen hinaus erstreckte sich sein Ansehen. Das Vertrauen, das ihm der Wiener Oberhoffaktor Samuel Oppenheimer erwies, indem er ihn unter ausdrücklicher Betonung seiner Gerechtigkeit zu seinem Testamentsvollstrecker ernannte,1 2) erscheint unter 1) Grunwald, Samuel Oppenbeimer. 121, Anm. 3. 2) Taglicht, Nachlässe Wiener Juden, 19, 268.