Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XIX. (1928)
- Date
- 1928-01-01
- Page
- – (sequence 41)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 98% known words query
- IRI
…/3486266-3486303--7280-3493657- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
5 und Brann1) überzeugend nachweisen, das Nikolsburger Rabbinat erst 1690 angetreten.2) In Nikolsburg hatte Oppenheim eine angestrengte Tätigkeit zu entfalten; vor allem nahm ihn seine grosse Jeschiwa sehr in Anspruch, denn die Nikolsburger Jeschiwa muss noch von den Zeiten, wo ein R. Jehuda Liwa ben Bezalel (der hohe Rabbi Löb), ein R. Jomtob Lipmann Heller (Tossafot Jomtob) an ihr gewirkt hatten, eine grosse Anziehungskraft auf die Schüler ausgeübt haben, die noch durch Oppenheims Ruf verstärkt wurde. Auch das Landrabbinat, das der Nikolsburger Rabbiner versah, war kein blosser Titel. Der ״Laudrow“ hatte tatsächlich die Verwaltung des Landes in religiöser Beziehung, er nahm auf die Be- Setzung der einzelnen Rabbinate massgebenden Einfluss, er hatte Streitigkeiten innerhalb der Gemeinden, Unstimmigkeiten zwischen Rabbinern und Gemeinden zu schlichten und beizulegen. Zu dieser offiziellen Tätigkeit kam noch eine ganze Reihe von persönlichen, privaten Umständen, die Oppenheims Zeit und Tätigkeit stark in Anspruch nahmen, so vor allem die vielen weiten, oft beschwerlichen Reisen, die er zum Besuche seiner Verwandten in Worms, Frankfurt, Hannover, Wien unternahm, seine ausserordentlich starke Korrespondenz, die wohl in erster Reihe der Beantwortung der von weit ausserhalb der Grenzen seines Landrabbinates an ihn gerichteten Ersuchen um Entscheidungen in religiösen Fragen galt, nebenbei aber — wie auch seine Reisen — de! Erwerbung seltener Bücher. Abgesehen davon dürfte er sich auch nicht blos auf die Verwaltung seines grossen Vermögens beschränkt haben, sondern auch geschäftlich tätig gewesen sein, denn in dem Prager Rabbinatsbriefe3) heisst es wohl nicht nur zufällig, dass es ihm gestattet sei Geschäfte, auch Geldgeschäfte zu betreiben, was uns ja nicht überraschen kann, da wir fast aus derselben Zeit die Beispiele Samson Wertheimers und Berusch Eschkeles kennen, die gleicher- נ) Brann schliesst dies aus der Grabschrift des unmittelbaren Vorgängers Oppenheims, des mährischen Landrabbiners R. Elieser Fanta, der erst am 9. Juni 1690 starb. (Festschrift für Jakob Gutmann S. 23Ö). 2) Unklar ist die betreffende Stelle bei Brüll, Juden in Mähren!Wiener Jahrb. f. Israel. 5628. S. 203) wo D. Oppenheim ״fast noch vor dem Tode Elieser Mendels zum Landesrabbiner ernannt“ und das Amt ״gleichzeitig mit R. Gabriel als sein Doppelgänger versah“. s) Steinschneider a. a. 0. S. 80.