Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XVIII. (1927)
- Date
- 1927-01-01
- Page
- – (sequence 429)
- Language
- German
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386 sie von Regensburg nicht fortziehen würden, bevor die 10000 Gld. bezahlt seien, anderenfalls ״dos sich die kaiserlich maiestat des an den andern Judenn zu ßegenspurg leib und guet erholen solle und möge “ Es ist nicht daran zu zweifeln, dass der Kaiser seine 10000 Gld. und der Rat seine 600 Gld. erhielt, obgleich urkundliche Nachrichten hierüber nicht vorliegen.1) Die aus der Gefangenschaft entlassenen Juden haben sich, obgleich sie unschuldig gelitten hatten und an Leib und Vermögen ruiniert waren,2) nicht gerächt. Auch nicht ihre Regensburger Glaubensgenossen, die seitdem nicht mehr zur Ruhe kamen, bis es dem Rate und der Geistlichkeit endlich 1519 gelang, die Regensburger Judengemeinde durch Austreibung völlig zu vernichten.* *) Gemeiner S. 649 vermutet mit Recht, dass 1481 die erste Abschlags- Zahlung an den Kaiser erfolgte. Sonst hätte dieser schwerlich am 15. Juli drei für die Regensburger Juden günstige Urkunden ausgestellt. 1484 Dez. 15 befahl er der Judenschaft, die rückständigen Steuern an Stadt und Bischof zu zahlen, 1487 Juli 17 mahnte er noch einmal wegen der Schuld an den Bischof. Für die Zahlung an den Kaiser selber scheint eine Mahnung nicht nötig gewesen zu sein. 2) Als Kuriosum sei notiert, dass nach Aretin S. 37 die Gefangenen als Schmerzensgeld 135000 Gld. erhielten. Der Irrtum geht auf Ostrofrancus zurück, der diese Summe als Höhe des Schadens angibt, den die Stadt bis 1519 durch die Juden erlitten habe. Abgesehen von dem unsinnigen Inhalt handelt es sich also bei der Notiz überhaupt nicht um 1480. * Die handschriftlichen Materialien zu obigem Aufsatze wurden von mir bereits 1890 hauptsächlich im Münchener Reichsarchiv gesammelt. Seitdem ist der Gemeinersche Nachlass neu geordnet worden. Die Geständnisprotokolle etc., die mir 1890 noch nicht Vorlagen, liegen jetzt.im Karton 12. Von den Merkzettel-Ratsprotokollen, die früher als verloren galten, besitzt das Münchener Reichsarchiv (heute Qauptstaatsarchiv genannt) nunmehr Fragmente aus den Jahren 1469—1479. Die neu gewonnenen Akten bilden urkundliche Belege zu Gemeiners Angaben, berichtigen und ergänzen sie.