Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XVIII. (1927)
- Date
- 1927-01-01
- Page
- – (sequence 425)
- Language
- German
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382 Legaten aufsetzeo. Ausserdem begab sich Bischof Heinrich selber zum Kaiser, bei dem auch die städtischen Abgesandten von neuem versprachen. Sie baten, die durch das eigene Geständnis über* führten Juden bestrafen und die anderen Beschuldigten in peinliches Verhör nehmen zu dürfen; wenn aber der Kaiser noch immer nicht darauf einginge, möchte er wenigstens das fiskalische Verfahren aufschieben. Hinsichtlich der gefangenen Juden blieb des Kaisers Wille unerschütterlich, für den Prozess des Fiskals -bewilligte er den erbetenen Aufschub. Da aber durch diesen keine Änderung in der Gesinnung des Rats eintrat, erfolgte am 22. Februar 1478 ein ein neues Mandat des Kaisers, ihm die eingekerkerten Juden binnen drei Wochen mit ihrem Vermögen zu übergeben, andernfalls würde die Stadt alle ihre Freiheiten verlieren, in Acht und Aberacht, sowie in eine Strafe von 1000 Mark Gold verfallen. Von Herzog Ludwig in Stich gelassen, hatte der Rat keine andere Wahl, als die Sache hinzuziehen und neue Gesandte zum Kaiser zu schicken, um mit ihm zu einem friedlichen Abschluss zu gelangen. Nach langen Unterhandlungen musste sich der Rat verpflichten, die gefangenen Juden nebst ihrem Vermögen freizugeben und weder diese, noch die anderen Regensburger Juden zu vertreiben. Als Sühne für seinen Ungehorsam gegen den Kaiser wurde dem Rate eine Busse von 8000 Gld. auferlegt. Es wurde ihm jedoch gestattet, diese Summe nach und nach von der Regensburger Judenschaft wieder einzutreiben. Die Juden sollten jährlich 400 Gld. an die. Stadt zahlen, wovon diese 200 Gld. behalten könne, bis ihr die 8000 Gld. wieder ersetzt seien; die anderen 200 Gld. sollten von der Stadt an den Kaiser abgeliefert werden. Als Lösegeld für die gefangenen Juden setzte der Kaiser 10000 Gld. fest, die an ihn zu zahlen seien. Bald nach dieser Einigung wurde der Stadt wieder der Blutbann verliehen (8. Mai 1478). Die als Busse auferlegten 8000 Gld. entrichtete der Rat gegen Quittung des Kaisers vom 9. Oktober, so schwer ihm auch diese Leistung wurde; denn allein die Prozessführung gegen die Juden und die verschiedenen Gesandtschaften an den Herzog, den Legaten und den Kaiser hatten über 5000 Gld. gekostet. Dagegen weigerten sich die gefangenen Juden, als sie }a!!t Befehl des -Kaisers vom 17. Juli 10000 Gld, dem Rate für