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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1927-01-01 · XVIII. (1927) · page 424

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XVIII. (1927)
Date
1927-01-01
Page
– (sequence 424)
Language
German
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IRI
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Jude mit derselben Judischeit an well den, dnreh sie gesetzt, amb stewer und ander Sachen zuvoran abkomen.1״) Die 17 Angeklagten dagegen schmachteten weiter im Gefängnis, ihnen wurde keine Erleichterung zu teil. Um ihre Hinrichtung zu verhindern, hob der Kaiser den Blutbann d. h. das Recht der Stadt, über Leben und Tod zu entscheiden, am 2. September 1476 auf. Dass der Regensburger Rat diese Strafe nicht ohne weiteres hinnahm, ist verständlich. Er hatte das ganze Vorgehen gegen die Juden im Bunde mit Bischof und Herzog unternommen, diese mussten daher helfen. Alle drei schickten ihre Vertreter zum Kaiser. Des Bischofs Heinrich Gesandten meldeten, dass ihr Herr sich persönlich von der Blutschuld der Juden überzeugt habe und das Blut der unschuldig ermordeten Kinder um Rache schreie. Herzog Ludwig liess betonen, dass ihm mit der Judenschaft auch die Gerichtsbarkeit über diese verpfändet wurde und dass er wiederum das Schultheissenamt mit dem peinlichen Recht der Stadt verpfändete, und der Vertreter des Rats blieb dabei, dass selbst wenn die Verpfändung auf höre und der Blutbann vom Herzog an den Kaiser zurüekfalle, die Stadt das althergebrachte Recht nicht verliere, Übeltätern den Prozess zu machen und sie dem geeigneten Richter zu übergeben. Die 17 eingekerkerten Juden seien alle noch am Leben, und man sei infolge der kaiserliehen Befehle gegen sie nicht weiter vorgegangen. Aber ״strafbare, der gröbsten Verbrechen überwiesene Juden“ frei zu lassen, könne dem Rate nicht zugemutet werden. Doch alle Einreden der Gesandten waren vergebens. Der Kaiser bestand darauf, dass die Gefangeneil ohne Bestrafung frei gelassen werden sollten und ibr beschlagnahmtes Vermögen ihnen ausgehändigt wurde. So kam das Jahr 1477 heran, und die Gefangenen wurden nach wie vor festgehalten. Der Rat wollte sie unter den vom Kaiser gestellten Bedingungen nicht freilassen, auch wenn sie ״im Kerker unter einander erstickten“. Da die auswärtigen Juden alles taten, um ihre unschuldigen Regensburger Brüder zu retten und sich nicht nur, an den Kaiser, sondern auch an den päpstlichen Legaten, Bischof Alexander von Forli, um Hilfe gewandt hatten, liess auch der Rat eine Appellationsscbrift an den 4) Herzog Ludwig an Burian von Gutenstein 1476 Nov. 9..

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