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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1927-01-01 · XVIII. (1927) · page 414

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XVIII. (1927)
Date
1927-01-01
Page
– (sequence 414)
Language
German
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IRI
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371 Es verging noch ein Monat, bis der Rat wenigstens hinsieht* lieh der im Judenviertel ״verhüteten6‘ Juden ein Zugeständnis machte. Die Festbaltung der dortigen Juden und ihres Vermögens lies» sich so wie so nicht streng durchführen. Die Verproviantierung der vielen Juden machte Schwierigkeiten. Ausserdem gab es Streitigkeiten mit den auswärtigen Herren, namentlich denen in Böhmen, die als Schutzherren einzelner Juden sich einmischten. Schon am 3. April wurde die Sperre über Frau und Kind des Ysack, Schwiegersohns des eingekerkerten Sayar (Saydia) Straubinger, aufgehoben. In der Urfehde* 1) von diesem Tage musste sich Ysack für die Freilassung seiner Angehörigen und seines Vermögens beim Herzog Ludwig bedanken ״wann mir sollich verhnettung menigerlay ursach halb meinen weip, kind und guete zu gnet bescheen ist.“ Dem Ritter Rudolf zu Pappenheim, der für seinen Juden ״Leb Lemlein zu Werde66 und dessen Frau Sara eine Erb* Schaftsforderung von 61 Gld. an das in der Judengasse festgehaltene Vermögen des Joseph (von) Kelhaym geltend machte, schrieb der Rat am 10. Mai: ״das ettlich Juden bei uns in vancknuß ligen, 80 ist die ander Judischeit bey uns mit leib und guet in versehung und huet“, der Rat könne jetzt nichts tun, die Juden ständen auch dem Herzog Ludwig und dem Bischöfe zu. Am 17. August hob der Rat die Versperrung des Judenviertels und die Beschlagnahme des Judengutes mit Ausnahme des den 17 Eingekerkerten gehörenden Vermögens auf. Alle Juden und Jüdinnen mussten für die Verhütung ihrer Personen und ihres Vermögens sich wie früher Ysack bedanken, da die Verhütung zu ihrem Wohle (zu guet) geschehen sei, und schwören, dass sie alles mit ihnen Geschehene — nach der urkundlichen Fassung eigen!- lieh den ihnen erwiesenen Liebesdienst — weder an Herzog Ludwig, noch an seinem Sohne Pfalzgraf Georg oder dem Regensburger Bischöfe, dem Regensburger Rate, ihren Landen und Leuten oder laute nur, dass dem Kaiser mitgeteilt wurde, es. seien einige infolge der Martern gestorben. Interessant ist, dass Gemeiner, der die Jaden für schuldig hält, nirgends seinen Lesern klar erzählt, dass die Gefangenen gefoltert wurden. Diese machten nach ihm ihre Geständnisse ״gütlich und strenge befragt“. Nor, wer die ״strenge“ mittelalterliche ״Frage“ kennt, weiss, dass damit die Folter gemeint ist. 1J Or. membr. c, 2 sig. pend.

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