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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1927-01-01 · XVIII. (1927) · page 413

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XVIII. (1927)
Date
1927-01-01
Page
– (sequence 413)
Language
German
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IRI
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370 Der Rat war nicht Willens, dem Kaiser nachzugeben. Er schickte za diesem eine Botschaft, dass er ohne Genehmigung des Herzog Ludwigs die Juden nicht freilassen könne, und der wiederum erklärte dem an ihn schreibenden Kaiser, dieser möge ihm die für die Juden gezahlte Pfandsumme auszahlen, dann könne er seine Juden erhalten. Als Antwort kamen erst ein, dann zwei kaiserliehe Kommissare und verlangten vom Herzog und der Stadt1), dass ihnen die gefangenen Juden und ihr Vermögen ausgehändigt würden. Der Herzog war bereit nachzugeben, aber der Rat bestürmte ihn, die Stadt nicht im Stiche zu lassen, da sie mit seiner Zustimmung den Prozess gegen die Juden anstrengte. Auch wenn die Pfandschaft aufgehoben werde, verbleibe doch der Stadt das Recht, Übeltäter festzunehmen und nach Stadtrecht zu bestrafen. Da der Rat auf diesem Rechte bestand, beauftragte Friedrich den kaiserlichen Fiskal, den Regensburger Rat wegen Ungehorsams vor Gericht zu ziehen. Formell ging die Klage derart vor sich, dass der kaiserliche Kammerprokurator und Fiskal die Regensburger beim Kaiser verklagte und dieser durch Schreiben2) vom 14. Juli jene vor Gericht lud. J) Über eine Nachprüfung des Prozesses, den diese oder spätere Kommissare in Regensburg Vornahmen, berichtet Andreas Osiander in seiner Schrift aber die Blatbeschuldigang (Neudruck: Kiel 1893) S. 22—23: Als dan vor vil jaren zu Regenspurg bey sibenzehen Juden und darzu nur die tapffersten und reichsten auch genötigt sein worden zu bekennen, das sie nie gethan hetten, und als keyserlicher maiestat commissarien die urgicht hetten verhöret, weren sie eingedenck gewest, das der Juden einer, nemlich Jossel Jud, auff den tag, an dem er den mord zu Regenspurg solt begangen haben, unwidersprechlich zu Landshut bey und vor denselben commissarien in grossen tapfferen geschefften gewest war, und het sich also gefunden, das alles, so die sibenzehen Juden bekant, kein warheyt, sonder eytel lauter erdroet und erzwungen gedieht gewest were, derhalben die von Regenspurg lang in des keysers ungnaden gestanden und jn das schwerdt ein zeyt lang genomen und jn nach grosser mühe und bitt schwerlich wider worden wer.“ Abgesehen von der wichtigen Feststellung der kaiserlichen Kommissare erfahren wir hier nebenbei, dass die Gefangenen die reichsten Regensburger Juden waren und Josel, der Sauptangeklagte, ihr Vorsteher. *) In diesem weist der Kaiser darauf hin; dass der Rat die Juden gefangen, etlich schwerlich gemartert und der dadurch eines Theils vom Leben zum Tod bracht. Der Rat folgerte hieraus, der Kaiser habe gehört, dass einige der Gefangenen bereits hingerichtet wurden. Ich entnehme dem Wort-

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