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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1927-01-01 · XVIII. (1927) · page 412

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XVIII. (1927)
Date
1927-01-01
Page
– (sequence 412)
Language
German
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IRI
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369 den Herzog als auch den Bischof für den Ausfall der Stenern, den diese beim Wegzug der Juden erlitten, zu entschädigen, voraus* gesetzt dass die Häuser der Juden in den Besitz der Stadt übergingen. Eins fehlte noch zur vollständigen Beweisführung gegen die Angeklagten. Auffällig war, dass die Juden 80 viele Christenkinder in den letzten Jahren ermordet haben sollten, wählend doch deren Abhandenkommen in keinem einzigen Falle zur Anzeige gekommen war. Es war also noch ein corpus delicti nötig. So grub man nicht einen corpus, sondern gleich sechs Kinderleicben aas — entsprechend der Zahl der Hauptangeklagten — und diese mussten aüssagen, dass die ״gefundenen‘4 Toten ihre Opfer seien.1) Mit den Eingekerkerten wäre die ganze Regensburger Judengemeinde verloren gewesen, und die ״erwiesene“ Anklage wäre zum Verderben für alle deutschen Juden geworden, wenn nicht Kaiser Friedrich IIL, der schon 1470 seine Stimme gegen die Blutbeschuldigung erhoben hatte und nunmehr von den Regensburger Vorgängen Kenntnis erhielt, energisch vorgegangen wäre. Hatte doch auch er etwas mitzureden, wenn es sich ums Lehen und Vermögen seiner Kammerknechte handelte. Sofort im April2) 1476 forderte der Kaiser den Rat auf, die im Gefängnis befindliehen Juden frei zu lassen und die Beschlagnahme ihres Vermögens aufzuheben. Da der Befehl nicht ausgeführt wurde, erfolgte am 10.Mai ein zweites kaiserliches Schreiben, das bereits das ״merkliche Missfallen“ des Kaisers kundgab, den Befehl wiederholte und einschärfte, ohne seine Anordnung gegen die Juden nichts zu unternehmen. l) Die Knochen wurden im Rathause aulgehoben und 1519 nach der Vertreibung der Juden in einem Kasten der an Stelle der Synagoge erbauten Marienkapelle ausgestellt. Die Inschrift (Eck, Ains Judenbüechlins Verlegung, Seite R 1) spricht von ״etlich Gebain“. Nach dem am 25. April 1476 ansgestellten Notariatsinstrument gehörten die Gebeine zu sechs Kindern. Eek und nach ihm Sartorius, Memoria mirabilium Dei, S. 51 sprechen bereits von acht. Blutrünstig ist die Phantasie Kaders, Bavaria sancta, der alle sechs Kinder auf einmal töten lässt. Das von ihm gebrachte Hetzbild zeigt, wie ein Knabe gemartert wird, während fünf andere schon tot am Boden liegen. s) Das von Train S. 111 angegebene Datum des 3. Mai ist unmöglich. Zwischen dem ersten und zweiten Schreiben des Kaisers muss mehr als eine Woche Zeit verstrichen sein. In der Tat schrieb der Kaiser bereits am 15. April. Jahrbuch der J. L. Q. XVljl.?9

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