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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1927-01-01 · XVIII. (1927) · page 410

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XVIII. (1927)
Date
1927-01-01
Page
– (sequence 410)
Language
German
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367 waren infolge falscher Namensangabe nicht festznstellen. Immerhin wurden die noch in Regensburg ansässigen: [1] Saidia1) (Saydia) Straubinger, in dessen Haussynagoge sich die Ermordnng des Christenkind es abgespielt haben sollte, und die nach Wolfgangs Aussage beteiligten [2] Jossei2), [3] Mail• Heller3), [4] Schmoel Kalbskopf4) und [5] Hircz5) gefänglich eingezogen. Da ein Simon Hottlar nicht vorhanden war, musste einer ähnlichen Namens [6] Simon von Worms ins Gefängnis wandern6). Gegen die Sechs wurde der peinliche Prozess eröffnet7), und sie bezichtigten sich und andere der Missetat8 9 10). Ja, nicht nur des angeblichen Mordes von 1468, sondern noch mehrerer anderer Ritualmord-Verbrechen®), eines sogar erst im Anfang des Jahres 1476 begangenen klagten sie sich an. Infolge ihrer Geständnisse wurden noch folgende elf Juden in den Kerker geschleppt: [7] Abraham Hembauer, [8] Mair1®) J) Im Trientiner Verhör Wolfgangs: Sayer (Sayr), bei Gemeiner: Sayar. 2) Bei Wolf gang: Yosselle (Yoselle, Yossel) filius Jona rabi, bei Gemeiner: Jossel, Jö&el, Jössel). 8) Bei Wolfgang (lat.): Mohär Heller (Heler), bei Gemeiner: MairHeler. 4) Bei Wolfgang: Samuel Kalbskopf, bei Gemeiner: Schmoel Fleischhacker, Fleischmann Schmoel. 6) Bei Wolf gang: Cervus, Hyrss sive Cervus, bei Gemeiner: Naim Hirsch• 6) Gemeiner zählt unter den sechs von Wolfgang Beschuldigten Simon von Worms auf. Dessen Name steht aber nicht in der Wolfgangschen Liste. Entweder griff man Simon von Worms heraus, da man einen Simon Hottlar nicht fand, oder es wurden zunächst nur fünf eingezogen, und Simon kam erst hinzu, als einer der fünf Gefolterten auf Verlangen auch ihn als Mittäter bezeichnete. ף Gemeiner berichtet von Verhören und Geständnissen Jossels am 29. März, 1., 4. und 16. April, des Simon von Worms und des Fleisehmann Schmoell. *) Schon Aretin, Gesch. d. Juden in Baiern, S. 36 erkannte den wahren Sachverhalt : ״Siebenzehn von ihnen unterlagen den Schmerzen und bekannten alles, was man haben wollte.“ 9) Als wenn dies noch nicht genügte, erfindet Ostrofrancus, De Judaeis Ratisbona pulsis historia (Struve, Acta litteralia 11, 77), dass die Juden auch eingestanden: »quosdam in urbe Ratisbona puteos ad usum Catholicorum existentes toxico inficere voluisse.« Wäre dieser fanatische Mönch, nach dem alles Unglück Regensbürgs von den Juden herkam, 1476 im Gerichte tätig gewesen, er hätte sicherlich nach dem Vorbilde von 1349 die gefolterten Juden nach. Brunnenvergiftung gefragt, und die Gequälten hätten sich auch hierzu bekannt 10) Der von Wolfgang ohne Beiname genannte Mohär?

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