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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1927-01-01 · XVIII. (1927) · page 401

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XVIII. (1927)
Date
1927-01-01
Page
– (sequence 401)
Language
German
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858 derartige Beobachtungen seither nicht wiederholt worden sind. Die jüdische Öffentlichkeit sollte Interesse daran haben, diese von jedem Laien auszuführenden experimentellen Versuche in systematischer Weise zu fördern. (In ähnlicher Weise sollte auch ganz ein wandfrei endlich einmal durch Beobachtungen an verschiedenen Orteh und zu verschiedenen Jahreszeiten festgestellt werden, welcher Zeitpunkt den von unsern Weisen gegebenen Definitionen deö Tagesbeginns entspricht.) Zum Schluss sei noch eine Betrachtung darüber angestellt, wie ein ביד הגדול in ירושלים sich heutzutage zur Frage des קדוש החדש stellen würde. Zunächst drängt sich die Überlegung auf, ob dann direkte Zeugenaussagen noch nötig wären. Es wäre doch ein leichtes, an verschiedenen Orten in Palästina an dem in betracht kommenden Abend einige Personen vorher zu beauftragen, den neuen Mond am Himmel aufzusuchen, nachdem man ihnen den ungefähren Ort am Himmel vorher mitgeteilt hätte. Auf telefonischen Bescheid hin wäre dann der Gerichtshof vollständig informiert. Selbst für den Fall, dass telefonische Zeugenaussage ungültig wäre, würde das Auto oder Flugzeug ein bequemes Mittel sein, um die Zeugen selbst aus weiter Entfernung während der Nacht nach Jerusalem zu befördern, so dass die Verkündigung des neuen Monats in aller Frühe erfolgen könnte. Die Entsendung von Boten zur Bekanntmachung des ראש חדש würde natürlich durch das Telefon oder den Telegraphen ersetzt werden können. Eine weitere Frage ist die, ob der Anblick der Mondsichel im Fernrohr genügt. Bei Anwendung von starker Vergrösserung wäre der Fall wohl denkbar, dass schon ein Mondalter von 10 bis 12 Stunden hinreichen würde, um einen schmalen Mondstreifen zu entdecken. In dem oben gewählten Beispiele würde ohne Schwierigkeit der Neumond schon gegen 5 Uhr nachmittags also 17 Stunden nach der Konjunktion im Fernrohr gesehen werden können. Der Gerichtshof wäre dann in der Lage, noch vor Eintritt der Nacht sein מקודש auszurufen, und der Monat würde somit einen Tag früher beginnen. Müsste nicht auch zu einer Erörterung darüber geschritten werden, ob die Prüfung der Zeugen überhaupt noch von irgend welchem Wert sei, wenn jedermann die Antworten auf die von

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