Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XVIII. (1927)
- Date
- 1927-01-01
- Page
- – (sequence 400)
- Language
- German
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36! äüzubringen, d. h. von der berechneten Höhe za subtrahieren; sie macht in unserem Fall 59' ans. Auch diese Zahl kann ans Tabellen entnomnien werden. Andrerseits ist die Korrektion wegen Refraktion zii addieren; sie beläuft sich bei einer Höhe von 4® auf 12', bei einer Höhe von 2° auf 18'. Das Gesamtresultat wird also die Höhendifferenz um ca. 40' verkleinern, so dass wir rund 8*/ta erhalten. Die Elongation hat sich zu rund 11® ergeben. Demnach war nach der Tabelle XIV p. 350 am 29. אייר abends der Mond noch nicht sichtbar. Hätte die Höhendifferenz sowie die Elongation je einen Grad mehr betragen, so würde die Summe beider zu 22® angewachsen sein, und man hätte die Sichtbarkeit folgern können; dazu wäre aber ein Mondalter von über 20 Stunden erforderlich gewesen. Verf. möchte die Vermutung aussprechen, dass in einem solchen Falle, wo die beiden Elemente, wie hier, hart an der Grenze liegen, eine Sichtbarkeit nicht ganz ausgeschlossen scheint, wenn der Beobachter ein gutes und geübtes Auge hat und die Luft ganz dunstfrei ist. Es wäre für unsere Frage von grösstem, wenn auch einstweilen nur von theoretischem Wert gewesen, wenn an diesem Abend an allen Orten in Palästina, wo es die atmosphärischen Verhältnisse erlauben und der Ausblick nach dem nordwestlichen Horizont frei ist, systematische Beobachtungen hätten angestellt werden können. Gerade ein solcher Grenzfall, wie der vorliegende, könnte viel dazu beitragen, die Regel des M. zu verifizieren. M. weist in (XVIII, 3) auf solche Grenzwerte hin. Die Rechnung Hesse sich noch vereinfachen, wenn man Tabellen herstellen würde, aus denen für Jerusalem einer bestimmten Deklination und einer jeden Zeit entsprechend sozusagen ä vue die Höhe abgelesen werden könnte. Die ganze Rechnung könnte dann bequem in einer Stunde gemacht werden, während sie nach M. mehrere Stunden in Anspruch nimmt. Durch Vergleich des eben gegebenen Beispiels mit dem von Maim. (S. 351) ausgeführten springt der Vorteil des heute zulässigen Verfahrens sofort ins Auge. Auf die Tabelle XIV, die ja die ganze Frage entscheidet, kann aber auch gegenwärtig noch nicht verzichtet werden. Es sind jetzt gerade 750 Jahre her, dass M. seine sicherlich aus empirischen Beobachtungen abgeleiteten Regeln der Sichtbarkeit zusammengestellt hat, und es ist in der Tat nicht zu verstehen, weshalb