Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XVIII. (1927)
- Date
- 1927-01-01
- Page
- – (sequence 343)
- Language
- German
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300 warde an die Rabbiner aller Länder, auch an das Fürther Rabbinat geschickt. Das letztere lud nun Salman Fränkel vor sein grosses Beth-Din, welches aus zehn Mitgliedern bestand. Der Angeklagte verwies seinerseits auf die vielbesprochene Amsterdamer Tekauah, nach welcher der Nachdruck alter, bereits gedruckter Werke nicht verboten werden könne und verlangte, dass diese Tekanah nicht nur zum Vorteile und Nutzen der Amsterdamer Drucker, sondern, wie in diesem Falle, auch zum Nachteile derselben als gesetzliche Norm gelten solle. Er verlangte gleiches Recht für Sulzbach und Amsterdam. Und wenn das Amsterdamer Rabbinat sich auf dem Standpunkte stelle, dass die erwähnte Tekanah nur für kleinere Werke gelte, nicht aber für ein Riesenwerk, wie es der Talmud sei, dessen Druck mit grossen Kosten verbunden ist, so glaubte er, dass bei dem Talmud gerade der Kostenpunkt Schutz genug sein sollte und daher ein Verbot des Nachdruckes als überflüssig und darum als ungesetzlich angesehen werden müsse. Die hohen Kosten des Druckes seien schon Schutz genug vor dem Nachdrucke. Eher bedürften die kleineren und darum billigeren Werke des Schutzes der Balacba. Das Fürther grosse Beth-Din erklärte nun den Bann des polnischen Rabbiner als ungültig und hoben ihn auf. Leider wurde über die Gründe und über den Vorgang bei dieser Rabbinatssitzung v. 21. Cheschwan (26. Okt. 16&5) kein Protokoll aufbewahrt. Nach einer Aussage des am 8. Tebeth (14. Dez. 1783) einvernommenen Thoragelehrten Jakob Merzbach, der der denkwürdigen Rabbinatssitzung unter R. D. Strauss beigewohnt hatte, legte der Vorsitzende, der eben erwähnte Rabbinbr, die Umstände des Streites dar, erklärte besonders das Unternehmen Salm ans, einen billigen Talmud heranszugeben, als äusserst verdienstvoll. Alsdann erhoben sich mit ihm die zehn Mitglieder des Rabbinates und sprachen: ״Es ist kein Gelöbnis kein Schwur und kein Bann da.ttl) Wie wir sehen, hat bei diesem Entschlüsse die Rücksicht auf die Käufer des Talmuds eine grosse Rolle gespiölt. ״Und welche Schädigung für die Armen unter den Talmudjüngern wäre es, wenn וכך אמרו: אין כאן לא נרר ולא שבועה ולא חרם וכו' (י Vgi. Weinberg, Die Druck. Salzb. usw. 78.