Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XVIII. (1927)
- Date
- 1927-01-01
- Page
- – (sequence 336)
- Language
- German
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des Jüdischen Volkes haben zu allen Zeiten in dem jüdischen Scbrifttume nach Stellen gefahndet, aus welchen man eine Völker- oder menschenfeindliche Tendenz, Hass gegen Andersgläubige, herauslesen konnte. Ein Jahr vor der erwähnten Rabbinerver- Sammlung in Ferrara, im Monate August des Jahres 5313, wurde der Befehl des Papstes Julius III. erlassen, den Talmud zn verbrennen, und am Neujahr 5314 wurde eine grosse Menge Jüdiseher Schriftwerke verbrannt, weil Judenfeinde fälschlich viele Talmudstellen als gegen Andersgläubige gerichtet, als versteckte Angriffe bezeichnet hatten.1) Eine Art von Zensur von Jüdischer Seite war darum schon aus Vorsicht geboten. Man konnte nicht für jedes Druckwerk die Verantwortung übernehmen, wenn es nicht vorher von massgebenden Autoritäten auf Inhalt und Form geprüft wurde. War aber der ursprüngliche Grund der Approbation eine Vorsichts- und Schutzmassregel von seiten der geistigen Führer, so kam sie doch den Autoren zugute, denn diese Approbationen waren die besten Empfehlungen für sonst unbekannte Verfasser. Insbesondere aber schützten sie den Autor durch das Nachdrucksverbot und durch die Androhung des Bannes für alle, die die Schriftwerke in einer Reihe von Jahren unbefugt nachdrucken würden. Solche Verbote wurden respektiert5 die Befugnis der geistigen Führer dazu wurde von keiner Seite bestritten. Grosse Meinungsverschiedenheiten löste die Frage aus, ob dieser Schutz durch Approbationen nur den Autoren selbständiger Original werke oder auch den Verlegern altberühmter, wiederholt gedruckter Werke gewährt werden sollte.2) Die Drucklegung mancher Werke dieser Art, beispielsweise die des Talmuds, war נ) Vgl. Rabbinowitsch, Dikduke Solerim VIII Anhang zu d. Trakt. Megiiiah und Schekaiim s. 53: מאמר על הדפסת התלמוד וביום העשירי לח׳ אינוסס שנת ש״י״ג ניתן הדת לשרוף ספרי התלמוד והאגדת ונשרפו ברומא בר״ה״ש ש״י״ד . . . לאלפים ולרבבות: 2) Der Herausgeber des Werkes אבן בוהן v* Kalonymus b. Kaionvmns schx-eibt noch im Jahre 1705: ״Allein bei unser heilige 24 Bacher, d. 1. das Chumesch (Pentateuch) mit den Propheten und Schriften (Hagiographen), der© gleichen auch bei die Gemoraus (Taltnude) haben kein Vorwort und keine Approbation, ... da die selbige Bücher kein Vorwort noch keine Approbation brauchen . . . Man weiss schon vor hin, dass sie heilige Sforim (Bücher) seien.“ Dieses Vorwort war schon durch die Tatsache überholt, dass die Ausgabe des Talmuds Frankf. a. 0. 1697—99 als erste, derartige Approbationen mit Nachdruckverboten hatte.