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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1927-01-01 · XVIII. (1927) · page 267

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XVIII. (1927)
Date
1927-01-01
Page
– (sequence 267)
Language
German
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IRI
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Sfp'e 226 de8 österreichischen Generalkonsuls Laurin konnte man inzwischen nur gewisse Erleichterungen für die Verhafteten erwirken. In Damaskus selbst blieb aber die Stimmung nach wie vor judenfeindlich. Ein angeblich vom griechisch-katholischen Patriarchen Maximus veröffentlichtes antijüdisches Pamphlet gab der Judenhetze neue Nahrung. Laurin erachtete es daher für notwendig, Metternich auf die Gefahr der Verbreitung dieses Pamphlets, das ״die obskursten Ansichten der christlichen Vorzeit verbreitete, aufmerksam zu machen. Metternich hatte auch sofort in einer speziellen Note den österreichischen Geschäftsträger in Korn von -Ohms beauftragt, die päpstliche Regierung auf die Verbreitung dieser Schrift aufmerksam zu machen und Massnahmen zu treffen, ״um derartigen Missgriffen ausgiebig vorzugreifen“.1) D’Ohms hatte in der Tat. bei der päpstlichen Regierung in dieser Sache interveniert und in einem diesbezüglichen Berichte2) Metternich den Standpunkt der päpstlichen Kurie bekanntgegeben, aus dem zu ersehen war, dass man am päpstlichen Hofe daran nicht glauben konnte, der Patriarch Maximus hätte sich in einem solchen hetzerischen Tone gegen die Juden ausdrücken können. Inzwischen begaben sich Cremieux und Montefiore, da sie den gewünschten Firman bei Mehmed Ali nicht erlangen konnten, hach Konstantinopel, um beim Sultan zu intervenieren. Der Sultan hatte ihnen auch einen Firman zur Reise nach Damaskus ausgefolgt, der aber ohne Mehmed Alis Genehmigung illusorisch blieb. Zu diesem Zwecke sollte in Alexandrien am 28. August eine von neun Konsaln (der französische Konsul ausgenommen) unterfertigte Petition an Mehmed Ali überreicht werden, in der die unverzügliche Befreiung der Angeklagten vorgeschlagen wurde. Unter dem Drucke dieser Aktion erklärte Mehmed Ali, Montefiore und Cremieux, dass er bereit sei, die Einstellung der Unterstfchung, sowie die Befreiung der Verhafteten anzuordnen. Am 29. August wurde auch Moses Montefiore der diesbezügliehe Firman ausgefolgt, in dessen arabischem Text jedoch von einer Begnadigung die Rede war. Cremieux; von seinem Begleiter, dem Orientalisten S. Munk darauf aufmerksam gemacht, verlangte ף Siebe Nr. XXVII. 1. ף Siehe Nr. XXVü. 2.

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