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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1927-01-01 · XVIII. (1927) · page 263

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XVIII. (1927)
Date
1927-01-01
Page
– (sequence 263)
Language
German
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222 Inzwischen hatte auch der damalige österreichische Staatskanzier Metternich aas der Presse und aus* den Berichten des Konstantinopler Ioternuutius die Damaszener Angelegenheit kennen gelernt. Metternich richtete nun am 10. April an Freiherr von Stürmer eine Weisung, die ein Zeugnis seines überaus aufgeklärten Denkens liefert. Er erklärte, dass die Affairen von Damaskus und Rhodus ihm so verkommen, als müssten von Zeit zu Zeit Vorurteile wie Krankheiten wiederkehren und bald dort, bald da hervorbrechen. Die Beschuldigung, dass die Juden Christenbiut für die Osterfeiertage verwenden, bezeichnet er als eine alte Fabel. Für ihn liegt es ausser Frage, dass der Mord überhaupt nicht und ganz gewiss nicht durch Juden begangen worden sei. Er fordert den Internuntius auf, dem österreichischen Konsul den Auftrag zu erteilen, in allen diesen Vorfällen stets im Geiste verständiger Vermittlung einzugreifen. Den Generalkonsul Laurin dagegen wies er an, beim ägyptisehen Vizekönig einen Befehl zu erwirken, ״der den grausamen und unklugen Schritten der untergeordneten Beamten in Damaskus einen Zaun anlegen sollte“, denn ״die Beschuldigung eines beabsichtigten Christenmordes zu einer blutigen Osterfeier sei ihrer Natur nach so absurd“, dass man die Vorgänge bei den Damaszener Behörden, insbesondere aber das Verhalten des Gouverneurs unbedingt verurteilen müsse. Die österreichische Regierung habe zwar keine Absicht, den ״Gang der Gerechtigkeit“ aufzuhalten oder sich in die Prozessführung einzumengen, sie verfolge nur das einzige Interesse, Misshandlungen unschuldiger Personen nicht zuzulassen. Der österreichische Internuntius in Konstantinopel, Freiherr von Sturmer, der Laurins Intervention bei der ägyptischen Regierung voll und ganz billigte, forderte auch den französischen Botschafter in Konstantinopel, Graf Pontois auf, dem ״allzu grossen Eifer des französischen Konsuls in Damaskus einigermassen Einhalt zu gebieten״. Laurin hatte inzwischen mit besonderer Energie beim Internuntius interveniert, sich der Angelegenheiten der österreichischen Untertanen anzunehmen, da es nicht angehe, dass französische Konsuln österreichischen Untertanen und selbst ״Konsuln mit An-

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