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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1927-01-01 · XVIII. (1927) · page 260

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XVIII. (1927)
Date
1927-01-01
Page
– (sequence 260)
Language
German
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österreichische Konsul in Damaskus, der Italiener Merlatto1), in der Damaszener Angelegenheit eine objektive Haltung eingenommen hatte. Er übermittelte schon am 25. März 1840 dem Österreichischen Generalkonsul in Alexandrien, Anton Laurin,2) dem er unterstellt war, einen eingehenden Bericht über die Damaskusaffaire. In diesem gab er eine kurze historische Schilderung über das Verschwinden des Kapuziners Thomas aas Sardinien und seines Bedienten. Er gab auch seiner Überzeugung Ausdruck, dass der französische Konsul Graf von Eatti-Menton, dem die Untersuchung der Angelegenheit unmittelbar anheimgefallen war, absichtlich die Nachforschungen nach den Tätern in das Judenviertel verlegte. Die Verhaftung der sieben reichsten Mitglieder der jüdischen Gemeinde sei nicht berechtigt, weil durch diese Verhaftung Graf Eatti-Menton unumwunden den Verdacht ausgesprochen hätte, dass die Juden an der Ermordung des Pater Thomas Schuld tragen. In seinem Berichte schildert Merlatto mit einer eingehenden Ausführlichkeit den Gang der Untersuchung, das Verhör der Verhafteten, sowie deren Geständnisse, die einzig und allein unter Foltern erpresst wurden.3) In seinem Berichte verlangte Merlatto vom Generalkonsul Laurin, er möge die ägyptische Eegierung veranlassen, das Verhör ״den Sitten zivilisierter Nationen gemäss vorzunehmen*. Insbesondere liege ihm daran, das Interesse der österreichischen Untertanen zu schützen, und er bemängelt es, dass Picciotto, einer der angesehensten Damaszener jüdischen Bürger, der österreichischer Untertan war und den Euf eines überaus braven und ruhigen Kaufmannes genoss, durch die Art der Untersuchung, wie sie Eatti-Menton führte, seinen Feinden als Beute überlassen wurde. Obwohl in einer ganzen Eeihe von Verträgen, die zwischen Österreich und der Türkei geschlossen waren, das ausdrückliche Verbot ausgesprochen *) Kaspar Merlatto war provisorischer Konsul Österreichs in Damaskus. Hof- und Staats-Schematismus des österreichischen Kaisertums. Wien 1810 Teil 1 S. 227. 2) Anton Laurin versah als k. k. Gubernialrat den Posten eines osterreichischen Generalkonsuls in Alexandrien. Hof- und Staats-Schematismus des österr. Kaisertums, Wien 1840 I. Teil S. 226. י) Der diesbezügliche Bericht Merlattos ist extenso abgedrackt in L. H. Löwensteins nDamasciaa Rödelheim 1840, Seite 58—78, ebenso sein Bericht in <jen BeUagen Nr. XXVIII, 1.

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