Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XVIII. (1927)
- Date
- 1927-01-01
- Page
- – (sequence 224)
- Language
- German
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185 Öoehsehul brannte das Dach ab, bei der Meiselsehul die grauenäbjfceilung und die Nebenräümlichkeiten, selbst bei der Altneuachul begannen die Vorhalle in der südöstlichen Ecke und die hölzernen Fensterrahmen zu brennen. Waren auch diesem Brande nur zwei Menschen zum Opfer gefallen, eine schwachsinnige Frau, die erstickte, iind ein Knabe, der verbrannte,1) so waren doch ungeheuere Vermögenswerte vernichtet, abgesehen von den vielen Thorarotten und heiligen Büchern und den unersetzlichen Bibliotheken und Hand* * Schriften der Gelehrten. Es seien nur hervorgehoben die hand־ schriftlichen Werke des Gaans R. Elia Spira, von denen der Herausgeber des Elia Suta (Sulzbach) in der Vorrede erzählt, sie seien verbrannt und als Erinnerung an den umfassenden Kommentar Spiras zum Joredea das einzige — weil bereits gedruckte — erhaltene Blatt dem Werke beigibt. Wie lange diesmal der Aufbau in Anspruch genommen hat, wissen wir nicht. Wir wissen nur, dass die Gotteshäuser bald wieder erstanden, und auch hier nennen uns die Grabsteine einzelne der verdienstvollen Männer» die sieb um den Wiederaufbau gemüht haben. So vor allem den Gemeinde- Vorsteher Simon Fröschels, Abraham, Sohn des Primators Isak Lowatitz, Solkind, Sohn des Getschtib Scbmelkes, die am die Grossenhofsynagoge, David Sohn des Leb Kuh, der um die Neu? Synagoge sich verdient gemacht hat. Während die Synagogen in vor« hältnismässig kurzer Zeit wieder hergestellt waren, so z. B. die Zigeinersynagoge io zehn Monaten,2) wurde der Wiederaufbau des jüdischen Rathauses erst in den Jahren 1762—65 unter den Gemeinde? Vorstehern Israel Frankl, Salomou Koref und Jakob Eger endgiltig hergestellt. Die obdachlosen Juden suchten bei den christlichen Bürgern Unterkunft und fanden sie auch. Am 18. Mai 1745 verordnet die Repräsentation uud Cammer,3) dass man mit Rücksicht darauf, ״dass die hiesige Juden nebst ihren Weibern und Kindern und von Feuer annach geretteten wenigen Haabschaft ohne Unterkommen auf denn offene Gassen zu liegen bemüssiget seyen% dass ״ihnen aus christlichen Mitleyden das Benötigte Unterkonten obsebon es ג) s. Anhang II. *) Deutsch am a. 0., S. 23. ») Pr. St. A., 11b. decr. N. 787 I. 30.