Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XVIII. (1927)
- Date
- 1927-01-01
- Page
- – (sequence 220)
- Language
- German
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dass die von Jaden bewohnten Räume zumeist von den christlichen gesondert waren, aber nicht in allen Fällen. Am 29• Dezember verordnete die Statthalterei, dass wenn nicht binnen zwei Wochen die schärfste Absonderung der jüdischen und christlichen Wohin räume stattfinde, die Jaden sämtlich übersiedeln müssen. Die bei der Visitation schuldig befundenen christlichen Wohnungsinhaber wurden mit acht Tagen Gefängnis bestraft, einer, der gar so weit gegangen war, mit den Juden in einem Zimmer zu hausen, mit vierzehn Tagen, ebenso wurden diejenigen bestraft, die die Einrichtung von Betstuben erlaubt batten, und den Judenältesten strenge untersagt, neue Synagogen zn errichten. Alle diese Erlasse blieben wohl undurchführbar, solange die Judenstadt nicht wieder erbaut war. Der Landesgeometer Klauser überreichte wohl Pläne zum Wiederaufbau, diese stiessen aber auf den entschiedensten Widerstand der Juden, denn in diesen Plänen war die Baufläche bedeutend verringert durch eine blos der Separierung dienende breite Strasse und eine die Judenstadt umschliessende Mauer mit fünf Toren und vier zum Wasser führenden Türen. Mit der Überreichung dieser Pläne schien endlich die Gelegenheit da, die Jaden wieder in ihre Separation zu verweisen, und so wurde ihnen nach mehrfachen Hinausschiebungen am 15. April 1690 als endgiltige Frist zur Räumung der christlichen Städte Mitte Mai angegeben. Die Bedingungen für den Wiederaufbau wurden erneut festgesetzt. Es sollte nach den vollberechtigten Wünschen der kanonischen und kirchlichen Stellen, wie in allen Städten, wo Juden geduldet werden, zur Vermeidung von Störungen des christlichen Glaubens, die Judenstadt von den christlichen Städten vollständig abgesondert, mit einer hohen Mauer und einer separierenden breiten Strasse umgeben werden. (Diese Strasse sollte ursprünglich 20 Ellen, dann 15 und endlich sa breit sein, dass zwei Gespanne einander ausweichen konnten.) Innerhalb der Jadenstadt sollten die Gassen geradlinig reguliert, alle Bauten neu fundamentiert und in bestimmter Höhe gebaut werden; dadurch wurden nicht nur die Baukosten bedeutend erhöbt, sondern auch die Baufläehe bedeutend verringert. Als Ersatz bot man den Juden die Erlaubnis, einen Teil des Friedhofes zu behauen ebenso den Bauplatz von sieben der dreizehn bestehenden Synagogen, da nicht mehr als sechs bestehen sollten. Da gerade die Häuser der Ver-