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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1927-01-01 · XVIII. (1927) · page 205

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XVIII. (1927)
Date
1927-01-01
Page
– (sequence 205)
Language
German
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die Grosse der Hinterlassenschaft festzustellen; dabei zeigte sich nämlich, dass nach Bezahlung aller Aussenstände das ganze Legat unmöglich der Erbmasse entzogen werden konnte, ohnejlie Erben sehr za beeinträchtigen. Es ergab sich daher die Frage: Sollte man nur einzelne Teile der Stiftung ins Leben rufen oder die ganze, jedoch in verkleinertem Maßstabe? Der Oberrabbiner entschied im letzteren Sinn. Man verringerte daher die Schäler- und Lehrerzahl. Man nahm nur 18 Bachurim auf (8 »Hochschüler“ und 10 ״Unterschuler“) anstatt 42, ebenso beschränkte man die Zahl der Kinder, die man in zwei Klassen teilte, die untere für Leseunterrieht sowie Gebet- und Pentateuchübersetzen, die obere für Gemara. Dabei hoffte man, dass man vielleicht später das Institut erweitern könne, wenn noch ausstehende grössere Summen eingingeh.1) Ausser den Kamen der beiden Stiftungsrabbiner Menachem Mendel Samst und Lob Schwarzschild2) ist nichts weiteres bekannt. Lange Zeit bestand nur die Synagoge weiter, bis die Zinsen der Stiftung für die מIsraelitische Religionsschule“ nutzbar gemacht wurden. Neben dein Jugendunterricht dienten die verschiedenen ״Forschungshäuser“ noch einer anderen wichtigen Aufgabe. Das Gebot des Tboralemens kennt keine Grenzen, der Greis ist dazu ebenso verpflichtet wie der Jüngling. Hatte der Geschäftsmann seine Tagesarbeit vollendet, so holte er seine Folianten hervor, um sich hier zu erfrischen und um all die Plackereien und Widerwärtigkeiten, die er tagsüber über sich ergehen lassen musste, zu vergessen. Allein oder noch lieber in Gesellschaft Gleichgesinnter setzte er sich zum Studium der Gotteslehre hin. Es bildeten sich Vereine, die nur dieses eine Ziel batten; in manchen wurde daneben auch die Nächstenliebe gepflegt. Ihren Versammlungsort hatten sie in eben diesen Lehrhäusern, deren Rabbiner diese ״Schiurim“ leiteten; auch standen hier reichhaltige Bibliotheken zur Verfügung. Im Laufe mehrerer Jahrhunderte waren die in einem leichtfasslichen Hebräisch gehaltenen Pflichtgehete durch Dichtungen, besonders für die Festtage, erweitert worden. Diese unterschieden 1J Horovitz, Frankfurter Rabbinen, IV, 64. *) Horovitz, Grabinschriften Nr. 4810 bezw. Memorbuch der Klause* * Sie starben 1815 bezw. 1821.

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