Mannheim
Compact Memory

Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1927-01-01 · XVIII. (1927) · page 202

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XVIII. (1927)
Date
1927-01-01
Page
– (sequence 202)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3486266-3486305--7007-3493383
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

163 regelrechte Jeschibah, die jedoch offiziell diesen Titel nicht fahren durfte. Um das Ansehen der Gemeinde-Jeschibah gegenüber der Klause zu betonen, traf man noch die Bestimmung, dass Bacburim nur dann die Lehrvorträge des Klausrabbiners besuchen durften, wenn sie zuvor auch die Jeschibah besucht hatten. Obwohl die Klaus eine Privatstiftung war, übernahm die Gemeinde dennoch die Verpflichtung, ihr in gewissen Fällen helfend beizustehen und die Kosten für etwaige Verhandlungen am kaiserlichen Hof in Wien u. dergl. m. bis zu 200 Taler zu tragen. Näheres über die Geschichte der Klaus erfahren wir aus einigen Aktenbündeln des Frankfurter städtischen Archivs.1) Darnach gründeten die Kinder des 1724 in Wien verstorbenen Babbiners und Oberhoffaktors Samson Wertheimer, der das von ihm erworbene Haus ״Zum warmen Bad“ in der Frankfurter Judengasse der Stiftung bereits za Lebzeiten geschenkt hatte, eine Familienstiftung mit dem grossen Kapital von 150000 Gulden. Ausser Brautausstattungen und Unterstützung armer Familienmitglieder sollten an mehreren Plätzen Klausen oder ähnliche Thora-Lehrstätten hiervon gegründet werden. Frankfurt, zu dem Wertheimer enge Beziehungen gehabt hatte, wurde auch bedacht. Freilich konnten die Stiftungen durch grosse Verluste der Wertheimers erst 1769 in Kraft treten, als der bayerische Hof die schon verlorengeglaubten Forderungen beglich. In der Zwischenzeit war die Frankfurter Klaus aus den Privatmitteln der Familie Kann, — ebenfalls Mitbegründer der Familienstiftung8) — weiter unterhalten worden. Ausser der Synagoge und den Lehrräumen befanden sich noch Wohnungen für den Babbiner und arme Verwandte des Stifters darin. Der Babbiner erhielt neben der freien Wohnung 100 Taler Gehalt und 100 Gulden für Holz und Licht. Da er meistens geborener Frankfurter war und daher auch von anderer Seite noch Unterstützung erhielt, so konnte er, wenn auch dürftig, mit seinen Einnahmen auskommen. Auch die Schüler erhielten kleine Unterstützungen. Im Jahre 1787 entstand zwischen dem damaligen Administrator der Frankfurter Stiftung, Zacharias Wertheimer, und dem Gemeindevorstand ein Prozess wegen Neu- נ) Stadtarchiv, Ugb. D. 33, 72 sowie Ugb. D 97, 35. *) Moses Kann war ein Schwiegersohn Samson Wertheimers. Über die zeitweiligen finanziellen Note der Famile Wertheimer vergl. Kaufmann, Samson Werthehuer, Seite 109, n+

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.