Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XVIII. (1927)
- Date
- 1927-01-01
- Page
- – (sequence 198)
- Language
- German
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159 Über das Alter der Frankfurter Jescbibah ist nichts Genaues bekannt. 1288, also bald nach der ersten Jadenschlacht, finden wir einen Anselm mit dem Beinamen ״Magister Jndaeonim“, einen Titel, den wir im nächsten Jahrhundert noch mehrmals wiederfinden. Es war dies die allgemeinübliche Bezeichnung des Habbiners; oft nannte man ihn auch deutsch ״Judenmeister4*.1) Etwas über die Existenz einer Jeschibah können wir daraus nicht folgern. Im Jahre 1849 ging ein neuer Sturm über die Gemeinde dahin: Die Geisslerscharen näherten sich auf ihrem Zug der Stadt und verwüsteten das Judenquartier. Sämtliche Juden fielen den sengenden und mordenden Banden zum Opfer. Doch bald siedelten sich wieder einige an, und mit Ausnahme der Jahre des Fettmilchaufstandes 1614—1616 bestand die Gemeinde ununterbrochen. Der Beginn der Hauptblüte scheint ungefähr im Anfang des 16. Jahrhunderts zu liegen. Um die Mitte desselben konnte ein Frankfurter Rabbiner schreiben, Frankfurt sei eine ״Gemeinde, in der ein in ganz Deutschland und Edom einziger Kreis von Gelehrten lebe.“2) Das Verbot für Bachurim, Wechsel auszustellen ohne Einwilligung der Eltern oder des Rabbiners,3 4) stammt ebenfalls aus dieser Zeit, aus dem Jahre 1559. Es ist leicht möglich, dass man in den ersten Jahren der Existenz einer Jeschibah selbst ohne besonderen Anlass derartige Verordnungen erliess. (8. Nachtrag.) Ein besonderer Unterrichtsraum wird an keiner Stelle erwähnt, ebensowenig wie beim Cheder. Die Lehrvorträge fanden in einem Seitenraum der Synagoge statt. Hierauf dürften sich wohl die Worte beziehen s ״In der Schul zur lincken Hand ist ein grösserer höltzerner Stuhl und ein Tisch in demselbigen, so mit Brettern von der übrigen Schul halbmanneshoch abgesondert, oben aber offen, so sie Jeschifeh, ישיבה, die Schul nennen, worinnen ihre בהורים oder Studenten stehen.‘44) Auch über die Verleihung von Titeln (Chaber, Morenu; Cbaber Genosse; Morenu unser Lehrer) sowie die Verleihung von *) Güdemann, Geschichte, III, 83. 2) Horovitz, Frankfurter Rabbinen. I, 28. 3) Vergl. Anl. 3. 4) Schudt, Jüdische Merkwürdigkeiten, VI. Buch. Kap. 6 § 40. Die Stelle ist etwas unklar, da Schul in doppelter Bedeutung, ״Synagoge“ und ״Jeschibah“ gebraucht ist.