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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1927-01-01 · XVIII. (1927) · page 197

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XVIII. (1927)
Date
1927-01-01
Page
– (sequence 197)
Language
German
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IRI
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158 die beiden Wintermonate Tebeth und Schebat eine Suppenanstalt. Die Bedeutung der Posten für den 27. bezw. letzten Tag des Monats Tebeth kann ich nicht genau angeben. Anscheinend wurde an diesen Tagen — es war der Schluss des dritten Quartals — ein Fest für die Bachurim gefeiert; es finden sich nämlich u. a. folgende Ausgabeposten hierbei verzeichnet: Brot, Kuchen, Obst, Pfeifen, Tabak u. a. m. Ein ähnliches Fest für die Kinder des Gheder am 15. Tage der Monate Ab und Schebath (zwei Freudentagen des jüdischen Kalenders) erwähnt Strasburger (S. 163) ohne nähere Quellenangabe. Aus der Talmud-Tora־Kasse wurde auch die Jeschibah-Synagoge unterhalten, auch wurden aus ihr Zuschüsse an unbemittelte Gelehrte und Beihilfen zu den ünterricbtskosten armer Kinder gewährt; letztere betrugen 1772 durchschnittlich zwei Gulden pro Kind. Die Einnahmen der Kasse setzten sich zusammen aus dem Erlös der Synagogenplatz-Miete (״Staatsgelder“; Staat Stand), der allsabbatüchen Versteigerung der Mizwoth, Ebrenfunktionen beim Gottesdienst und dem ״Örtergelda, einer von den Neuvermählten zu zahlenden Gemeindesteuer; ausserdem waren in der Gasse sowie in den verschiedenen Synagogen Sammelbüchsen aufgestellt. Es ist interessant, dass die beiden vollständig vorliegenden Bilanzen (1780 und 1793) anscheinend mit einem Defizit abschliessen. Freilich ist der Kassenbestand zu Beginn des Bechnungsjahres auch nicht angegeben.1) Für die Regierung bildeten die Juden eine gute Einnahmequelle, die man für unerschöpflich hielt.*Man gestattete den Bachurim zwar den Aufenthalt für unbegrenzte Zeit in Frankfurt, auch ohne dass sie in die Stättigkeit aufgenommen waren,2 *) aber dafür mussten sie das für Fremde vorgeschriebene ״Nachtgeld“ zahlen,8) was sie wohl im allgemeinen durch eine Pauschalgebühr ablösten, die man ״Schalanzengeld“ nannte.4 * * *) Es betrug pro Semester zehn Gulden, später nur sechs, dann wieder sieben Gulden. x) Vergleiche Anlage 4. s) Neue Stattigkeitsordnung 1616, § 16, vergl. auch alte Stättigkeit S. 122. •) Das. § 22. 4) Dietz, Stammbuch, S. 401; Krakauer, 30jähriger Krieg S. 338. Nach Grimm, Deutsches Wörterbuch, bedeutet ״schalatzen“ soviel wie wandern, Spazierengehen, sodass Schalantze fahrender Schüler ist. Nach Krakauer, das. S. 136 ist es scolantes.

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