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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1927-01-01 · XVIII. (1927) · page 188

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Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XVIII. (1927)
Date
1927-01-01
Page
– (sequence 188)
Language
German
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14§ Der Lehre* unterrichtete entweder im Hause der Eltern eines Schülers oder in seiner eigenen Wohnung.1) Da die Bachnrim oftmals schon verheiratet waren, wie bald zu erwähnen sein wird, mangelte es nicht an Unterrichtsräumen. Aus dieser Zeit stammt die Bezeichnung ״Cheder“ (Zimmer) für die Schule, die sich in ostjüdischen Kreisen bis zum heutigen Tage erhalten hat. Besondere Schulbücher hatte man nicht. Zunächst benutzte man den Pentateuch. Es sind aus alten Spendenverzeichnissen der Gemeinde Nürnberg Notizen darüber vorhanden, dass man neben grösseren und kleineren Geldsummen auch Pentateuch-Exemplare schenkte.2) Die erste Lesefibel gab nach Schudt (Jüdische Merkwürdigkeiten, Continuation, 6. Buch, Kap. 16, § 8) Moses Benden 1714 unter dem Titel ״Chinnuch Lana’ar“ heraus; der erste Teil erschien in Amsterdam, der zweite Teil in Frankfurt a. M. Von diesem konnte ich kein Exemplar auffinden. Einige Jahre später (1728) erschien in Fürth eine ähnliche Fibel unter dem Titel ״Sapper im hajeled wechanoch lakatan“. (Ein einzelnes Blatt davon befindet sich im Besitze des Herrn Prof. Freimann, Frankfurt a. M.) Es ist eine Znsammenstellung einzelner vokalisierter Buchstaben, die alpbabetisch geordnet sinfi. Ferner erschien in derselben Druckerei um 1770 eine ״Alef-beth-Tabelle“. Als weiteres Schulbuch, wenn derartig primitive Hilfsmittel diesen Namen überhaupt verdienen, seien noch die hebräisch-jüdisch-deutschen Vokabularien genannt. (Vergi. Güdemann, Quellenschriften S. 290.) Obgleich die Lehrer nicht von der Gemeinde, sondern von Einzelpersonen besoldet und angestellt wurden, bestand eine Oberaufsicht. Als in den Jahren 1662—1678— vielleicht unter dem Einfluss der aus Polen zugewanderten Flüchtlinge (vgl. S. 9 u. Nachtrag zu S. 18) — der gesamte Jugendunterricht einer Re- Organisation unterworfen wurde, wählte man aus den Gemeindemitgliedern eine ständige, dreigliedrige Unterriehtskommission. Jedes Jahr schied ein Mitglied aus und bestimmte selbst seinen Nachfolger.3) Bis dahin hatte der Gemeindevorstand nur wenig» ף Würfel, Histor. Nachrichten von der Judengemeinde Nürnberg S. ISO. 2) Stern, Die Israelitische Bevölkerung der deutschen Städte, 111, S. 104,;105, 117, 133 und a. m. s) Den Text der Verordnung gibt Güdemann, Quellenschriften, S. 301. S. auch Anl. 3,

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