Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XVIII. (1927)
- Date
- 1927-01-01
- Page
- – (sequence 187)
- Language
- German
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148 im Hanse des vornehmen :;Säsäkind Kann“.1) Im II. Teil werden noch erwähnt: Lob Melammed von Lissa (S. 575), Eisik Melammed (S; 683), Gurapreeht im Hause des Vorstehers Meier Schiff (S. 62f)) sowie ein Ungenannter (S. 559). Von den vier im ersten Teil des Buches namentlich aufgeführten Lehrern Sanwil, Josef, Samuel Bebstock und Ber sind die beiden ersten auf dem Kinderhügel beerdigt; ebenso auch der im zweiten Teil genannte Gumbrecht. Ich kann nicht sagen, ob dies ein allgemeiner, sinniger Brauch war; ein anderer Grund liegt nahe, wenn wir hören, dass 5 Kinder ihrem Vater Sänwil im Tode vorangegangen waren und dort ihre letzte Buhestätte gefunden hatten. Auch unter den ״Inschriften des alten Friedhofs der israelitischen Gemeinde zu Frankfurt a. M.“ (Herausgegeben von Rabbiner Dr. M. Horovitz) finden wir nur zweimal den Zusatz Melammed2). Als Beispiel für die Achtung, die man dem Kibderlehrer zollte, diene folgende Tatsache: R. Jakob Ben Moses Halevi (Maharil genannt) pflegte bei Leichenbegängnissen’nur ein Stück Wegs mitzugehen, nur bei Gelehrten machte er hiervon eine Ausnahme und folgte bis ans Grab. Als einst ein Mann starb, der zeitlebens Kinderlehrer gewesen war, erwies er auch ihm diese Ehre, um damit die Wichtigkeit des Jugendunterrichts zu betonen.3) Selbstverständlich suchte man auch in Frankfurt den Unterricht in jeder Art zu fördern. Während man 1754 in den Gemeinde-Statuten jede fremde Konkurrenz fernzuhalten suchte, verbot, fremde Kaufleute irgendwie zu unterstützen, sogar Thoragelehrten es untersagte, sich durch ״Lernen“ in Vereinen und bei sonstigen Gelegenheiten ihren Unterhalt zu verdienen, waren Lehrer ausdrücklich von dieser Bestimmung ausgenommen. (חוץ״ ״ 90 § "מלמדי תינוקות הנקרא קנעלין איזט צו געלאזץNur Kinderlehrer,- die ״Kueiler* heissen, sind zugelassen.“) Auch in der ״Neuen Frankfurter jüdischen Kleiderordnung“ (aus dem Jahre 1716 stammend) werden Seite 21 die ״Melamdim“ erwähnt. Schudt setzt erläuternd hinzu: ,,Jüden so im Talmud oder anderen studiis hier informieren, Praeceptores ihrer Kinder.‘4 Ein besonderes Schullokal gab es damals bei den Juden nicht. 1) Da«. S. 483. 2) Nr. 3743 und 3755. *) Maharil, Minhagim nach Güdemann Erziehungswegen,