Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XVIII. (1927)
- Date
- 1927-01-01
- Page
- – (sequence 186)
- Language
- German
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?׳14 Wh Das Elementarschtilwesen — eheder. Einen eigentlichen Lehrstand als Bern! gab es nicht. Dies war in Frankfurt durch die Stättigkeitsordnung vom Jahre 1616 unmöglich gemacht, die im § 21 bestimmte: ,,Den Jaden ist allen in Gemeinschaft gegönnt, drey Meister zu halten, ihre Kinder za lehren, doch dass sie zu Franckfurt nicht handthieren,“ die Jaden durften nur drei Lehrer für ihre Kinder halten, denen es aber verboten war, neben ihrer Lehrtätigkeit noch einer anderen Erwerbstätigkeit nachzugehen.* *) Aus einem Einwohnerverzeichnis der Frankfurter Judengasse aus dem Jahre 1709 ergibt sich eine weit höhere Zahl: 6 ״Schulmeister“, die teils mit Namen genannt sind, und 18 Praeceptores“. Die ersteren hielten wohl öffentlich Schale, während die letzteren Privatlehrer waren,2) vielleicht aach profanen Unterricht erteilten. Eine ähnliche — nicht zahlenmässige — Be- Schränkung der Lehrerzahl galt auch nach dem Edikt vom 20/5/1714 für Preussen, wonach nur ״keine Weiber noch Kinder bey sich habende Schulmeister“ angenommen werden darften. (Freund, Die Emanzipation der Juden in Preussen 11, 18) Meistens liess man den Unterricht von Hochschülern erteilen, die sich im allgemeinen für ein halbes Jahr verpflichteten. Als sich infolge der Chmieluicki’schen Verfolgungen 1648 viele polnische Jaden nach Deutschland wandten, gerieten das Rabbiner־ und das Lehreramt fast aasschliesslich in die Hand dieser Flüchtlinge, da die talmudische Gelehrsamkeit in diesem Land blühte, ln dem ״Gedenkbach der Frankfurter Juden I“3) fand ich nur sieben Mal den Zusatz ״Melammed“4), einmal ״Der greise, fromme und gelehrte Ber Melammed ג) Dieser § ist schon älteren Datums, da er sich am Sehhiss der »alten Stättigkeit“, einer Zusammenstellung älterer Verordnungen, bereits findet. Ein genaues Datum ist nicht angegeben. In einem ea. 1500 geschriebenen Exemplar des Frankfurter Stadtarchivs (Ugb E 46 Ww) fand ich ihn aaeh sehon fast wörtlich in der späteren Fassung. *) Vergl. Anlage 2. *) Ein Verzeichnis der Frankfurter Israelitischen Beerdigungsbrüderschaft Chebra Kadischa, das die Jahre 1624 bis 1680 umfasst. Infolge des Krieges ist die Veröffentlichung weiterer Bände unterblieben, doch konnte ich den im Besitz des Herausgebers Herrn S. Unna befindlichen 2. Teil dankenswerter־ weise ebenfalls einsehen. *) S. 341, 431, 459,