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Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft · 1927-01-01 · XVIII. (1927) · page 185

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
Volume
XVIII. (1927)
Date
1927-01-01
Page
– (sequence 185)
Language
German
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146 Noch heute lebt dieser Schreckenstag in der Erinnerung fort durch den von Juda ben Moses verfassten Trauergesang, der dem Gebetritual des neunten Ab einverleibt ist. Über 178 Personen mussten ihr Leben lassen, darunter auch der Rabbiner und viele Schüler. ״Zwei Lehrhäuser, zur beständigen Gesetzespflege bestimmt, wurden vernichtet, die Rabbiner und deren Genossen forderte der Herr.“ ״Die Schützen schossen auf die Lehrer und die beiden Lehrhäuser,u so klagt der Sänger. Es gab also damals bereits zwei Lehrbäuser für reifere Schüler — denn das bedeutet der hier wiederholt gebrauchte hebräische Ausdruck: Jeschibah. Bedenken wir, dass Frankfurt damals noch eine junge Gemeinde war,1) die uns kaum vorher in der Geschichte begegnet, so drängt sich eine kritische Betrachtung dieser Stelle auf. Aus Nordfrankreich ist uns aus dieser Zeit eine Schulordnung erhalten, die das ganze Schulwesen in zwei Abteilungen gliedern will: Das ״untere Lehrhaus“ pnd das ״obere Lehrhaus״. Beide sollten ein zusammenhängendes Ganzes bilden,8) wobei für jede Abteilung ein siebenjähriger Lehrkursus vorgesehen war. War in Frankfurt das Schulwesen ähnlich organisiert? Unmöglich erscheint diese Vermutung nicht. Nachdem Philipp August n. die Juden aus Frankreich vertrieben hatte, Hessen sich viele Juden aut Nordfrankreich in der Rheingegend nieder. So finden wir im Märtyrer-Verzeichnis drei Franzosen verzeichnet (Nr. 46—48); es bestanden demnach Beziehungen zwischen beiden Ländern. Vielleicht dürfen wir in ihnen sogar Talmud hochschüler vermuten, sodass ein direkter Zusammenhang des Nordfranzösischen Schulplans mit der Frankfurter Jescbiba bestanden hätte3). Über das Elementarschulwesen ist uns aus dieser Periode ausser den Namen einiger Lehrer nichts bekannt; anscheinend waren dies meist Hauslehrer. *) Horovitz, Frankfurter Rabbinen I, IV; Krakauer, Politische Geschichte 8. 4. *) Näheres darüber s. Güdemann, Erziehungswesen 1,93 ff., 264ff., II, 316 ff. Ein ähnlicher Aufbau des Schulwesens wird auch bereits im Midrasch erwähnt: איכה רבתי ם׳ ב' ד״ה בלע ד׳ ולא חסל. Midrasch Echa rabbati zu Kap. 2,Vers 2. ף Krakauer, Innere Geschichte S. 21 halt diese beiden ״Jeschiboth“ für Bethäuser, die ״zur beständigen Gesetzespflege bestimmt‘‘ waren.

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