Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Journal
- Jahrbuch der Jüdisch-Literarischen Gesellschaft
- Volume
- XVIII. (1927)
- Date
- 1927-01-01
- Page
- – (sequence 173)
- Language
- German
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Akten ״das Verfahren beim Schlachten der Tiere״ betr. hervor, dass die Justizkommission des Reichstags bei Beratung des § 360, 13 über die Tierquälerei folgenden Antrag Gröber (Zentrum) angenommen hat: ״Landesgesetzliche Bestimmungen, welche in die rituellen Vorschriften einer Religionsgesellschaft über das Schlachten von Tieren eingieifen, sind unzulässig.״ Nach diesen ausführlichen Darlegungen stellt der Ministern!־ referent folgenden Antrag: ״Es möchte nach dem Vorgetragenen veranlasst sein, durch den Grossh. Gesandten in Berlin Erkun־ digungen über den Stand der Frage der Abänderung des § 360, 13 R. Str. G. B. einziehen und weiter feststellen zu lassen, ob die oben bezeichnete Angabe des Unabhängigen israel. Lehrervereins zutrifft, dass in den anderen Bundesstaaten insbes. aber im Regierungsbezirk Kassel und im Königreich Bayern staatlich ange־ stellte israel. Volksschullehrer das Schächten versehen und ob die Verbindung dieser Funktion mit dem Lehramt zu Unträglichkeiten geführt hat.״ In diesem Sinne wurde auch beschlossen. Aus diesen Verhandlungen im Ministerium des Innern ist zu ersehen, dass hinsichtlich des geforderten Verzichts auf die Aus- Übung des Scbächtens bei def. Anstellung der Religionslehrer in hervorragender Weise tendenziöse und politische Gesichtspunkte massgebend waren. Insbes. lassen die Darlegungen über die Frage, ob das Schächten eine Tierquälerei sei sowie die Hervorhebung des Standpunktes der Mehrzahl der Schlachthoftierärzte als der ״erfahrensten Sachverständigen״ gegenüber denjenigen der Wissenschaft (Physiologen) unschwer erkennen, dass die Haltung des damaligen Vorsitzenden der Veterinärabteilung — eines bekannten Schäcktgegners — in dieser Sache ausschlaggebend war. Auf die oben erwähnten, an die verschiedenen Bundesstaaten ergangenen Anfragen1) bemerkte u. a. Bayern in seiner Antwort, dass i. J. 1908 von 61 israel. Volkssehullehrern in den Regierungsbezirken Oberpfalz, Ober-, Mittel- und Unterfrauken und Schwaben 40 im Nebenamt zugleich Schächter waren. Von den Religiouslehrern wird voraussichtlich ein noch grösserer *) d. h. wegen Verbindung des Lehramts mit der Schäehtfunktion.